RA Horrion: Kostengefahr bei Insolvenzantrag – Insolvenzrecht Dresden -Rechtsanwalt Dresden

RA Horrion: Der die Insolvenz beantragende Gläubiger hat bei Fehlen von genügender Schuldnermasse Pflicht zur Kostentragung. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsgrundsatz: Der die Insolvenz beantragende Gläubiger hat die Kosten eines gerichtlich bestellten Gutachters zu tragen, wenn trotz Zahlungsunfähigkeit die Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wird und der Schuldner die Kosten nicht zahlen kann (AG Bremen, Beschluss vom 29.10.2009, Az. 500 IN 17/07).

Insolvenzrecht Dresden – Sachverhalt: Gläubiger A beantragte gegen Schuldner B die Insolvenz. Im Eröffnungsverfahren erstellte der gerichtlich bestellte Sachverständige ein Gutachten. Danach bestand Zahlungsunfähigkeit, jedoch war die für die Eröffnung der Insolvenz erforderliche Masse nicht vorhanden. Darauf hin lehnte das Gericht die Insolvenzeröffnung mangels Masse ab. Die Kosten von ca. 1.960,00 Euro konnten bei Schuldner B nicht beigetrieben werden. Darauf hin wurde Gläubiger A in Anspruch genommen.

Insolvenzrecht Dresden – Rechtsgründe: Gemäß § 23 Abs. 1, S. 2, GKG haftet Gläubiger A auch für die entstandenen Auslagen, wenn der Antrag „abgewiesen oder zurück genommen“ wurde. Die nach dem JVEG gezahlten Gutachterkosten sind als Auslagen von Gläubiger A als Zweitschuldner zu zahlen.

Insolvenzrecht Dresden – Mein Rechtstipp: „Der Insolvenzantrag eines Gläubigers sollte gut überlegt werden. Zum einen besteht das oben genannte Kostenrisiko. Zum anderen endet die Einzelzwangsvollstreckung. Andererseits kann der Insolvenzverwalter Vermögensverschiebungen des Schuldners besser verfolgen“, so Rechtsanwalt aus Dresden, Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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