RA-Horrion: Nach den „VW-Urteil“ des BGH darf Versicherung nach Stundensätzen freier Werkstätten abrechnen. Verkehrsrecht Dresden
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsgrundsatz:
Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre darf die Versicherung bei Abrechnung die Stundenver¬rechnungssätze einer freien Werkstatt heranziehen. Dies gilt nicht, wenn dies unzumutbar ist, etwa weil das Fahrzeug stets in einer markengebundenen Werkstatt gewartet wurde (BGH Urteil vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09).
Verkehrsrecht Dresden – Sachverhalt:
Der Geschädigte verlangt von der Versicherung des Unfallverursachers Schadensregulie¬rung nach Gutachten. Der VW-Golf ist 9 1/2 Jahre alt. Im Gutachten sind die Stundenver¬rechnungssätze einer VW-Werkstatt enthalten. Die Versicherung verweist auf eine freie
Werkstatt mit geringen Kosten, und zwar EUR 220,54.
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsgründe:
Nach dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 11 BGB ist der Verweis auf eine freie Werkstatt zulässig. Bei Fahrzeugen bis zum Alter von 3 Jahren ist der Ver¬weis auf eine freie Werkstatt unzumutbar. Bei älteren Fahrzeugen ist der Verweis unzumutbar, wenn das Fahrzeug stets in einer markengebundenen Werkstatt gewartet wurde.
Verkehrsrecht Dresden – Mein Rechtstipp:
„Bei der Schadensregulierung abweichend vom Gutachten sollte stets geprüft werden, ob Abzüge berechtigt sind. Durch Vorlage eines Scheckheftes kann z.B. der Nachweis ge¬führt werden, dass das Fahrzeug stets in einer markengebundenen Werkstatt gewartet wurde. Man sollte der Versicherung auch Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gutachten geben, bevor man einen Reparaturauftrag erteilt“ so Rechtsanwalt Ulrich Horrion, Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
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