Raucherentwöhnung: So helfen die Krankenversicherer

Rauchen schadet der Gesundheit, und es ist teuer. Wenn sich diese Erkenntnis bei einem passionierten Raucher durchgesetzt hat, ist es auf dem Weg zur Raucherentwöhnung häufig nur noch ein kleiner Schritt. Doch was mit dem heldenhaft gefassten Entschluss beginnt, nie wieder eine Zigarette anzufassen, endet oft nach wenigen Tagen im großen Jammer, wenn man dem kleinen weißen Stäbchen nicht widerstehen konnte. Wer mit dem Rauchen aufhören will, kann sich bei der Raucherentwöhnung durch seine Krankenkasse unterstützen lassen. Welche Leistungen die Krankenversicherer erbringen, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen.net/raucherentwoehnung/#Krankenkassenzuschuss_zur_Raucherentwoehnung

 

Professionelle Unterstützung dringend nötig

Der erste Schritt zur Raucherentwöhnung ist der Entschluss, zukünftig kein Nikotin mehr zu sich zu nehmen. Diese Entscheidung muss von dem Raucher unbedingt aus freien Stücken und ohne Zwang von außen getroffen werden. Sonst ist die Gefahr groß, schwach zu werden und bald wieder zur Zigarette zu greifen. Wer frei entscheiden kann, mit dem Rauchen aufzuhören, und wer sich etwas Gutes tun will, hat es auf dem Weg zur Raucherentwöhnung erheblich leichter. Zum Scheitern verurteilt ist ein Ansatz meist, wenn man auf Drängen des Partners, des Arztes oder der Kollegen mit dem Laster aufhört. Natürlich können Bitten von Dritten den Anstoß geben, dass man sich genauer mit dem Thema des Entzugs beschäftigt, doch die endgültige Entscheidung muss immer freiwillig getroffen werden. Trotzdem machen viele ehemalige Raucher die Erfahrung, dass es ohne professionelle Hilfe schwer ist, dem Griff zum Nikotinstäbchen zu widerstehen. Aktuelle Zahlen belegen, dass es nur wenige Betroffene schaffen, ganz ohne Unterstützung von außen mit dem Rauchen aufzuhören. Das Risiko eines Rückfalls ist umso höher, je mehr man auf Hilfe von außen verzichtet, fürchten erfahrene Mediziner. Deshalb finden Patienten, die nicht mehr rauchen wollen, Rat und Hilfe bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder bei ihrem privaten Krankenversicherer. Einige Formen der Therapie werden sogar bezuschusst, so dass der entschlossene Raucher auf seinem Weg zum Nichtraucher nicht allein ist und finanzielle Hilfe bekommt.

 

GKV und PKV bieten finanzielle Hilfe

Die Krankenversicherer sind nach dem Sozialgesetzbuch V verpflichtet, alle Maßnahmen zu fördern, die ihren festgeschriebenen Qualitätsstandards entsprechen. Auch Kurse zur Raucherentwöhnung gehören dazu. Sie werden von speziell dafür ausgebildeten Mitarbeitern der Kassen geleitet. Die Kurse sind in der Regel kostenpflichtig, viele Kassen bezahlen dazu einen Anteil der Kursgebühren. Dieser Anteil kann in seiner Höhe begrenzt sein, ein üblicher Kostensatz liegt bei rund 80 Euro pro Teilnehmer und Kurs. Anders sieht es bei einer medikamentösen Unterstützung oder bei einer Akupunktur- und Hypnosebehandlung aus. Solche Therapien kann der Raucher natürlich in Anspruch nehmen, doch die Kosten sind meist voll aus eigener Tasche zu zahlen. Einen Zuschuss oder eine Beteiligung der gesetzlichen Kassen an solchen Maßnahmen gibt es in der Regel nicht. Dennoch sollten GKV-Versicherte alle Wege ausschöpfen, um sich von ihrer Kasse unterstützen zu lassen, damit der Weg zum Nichtraucher erfolgreich ist. Die privaten Krankenversicherer zeigen sich bei der Übernahme von Kosten etwas großzügiger. Sie erstatten auch psychotherapeutische Behandlungen, Auslagen für Akupunktur oder Hypnose. Für Nikotinersatzprodukte kommen sie allerdings nicht auf, und auch für Medikamente ist nur mit einer anteiligen Erstattung zu rechnen.