Leider haben sich die Startbedingungen für ALG I Empfänger seit Januar 2012 verschlechtert. Für ALG II Empfänger gilt dies nicht, es ist fast alles beim Alten und das ist gut so. Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht kann eine Existenz gründen und damit der Langzeitarbeitslosigkeit entfliehen.
Einstiegsgeld
Wer Arbeitslosengeld II bekommt, kann gefördert werden – und zwar mit dem Einstiegsgeld. Zweck des Einstiegsgeldes ist es Empfängern von ALG II helfen, den Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit zu wagen. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Dieses kann als Zuschuss zum ALG II beantragt werden, wenn der Empfänger sich selbstständig macht und das Ziel eine hauptberufliche Existenz ist.
Bei der Bemessung des Einstiegsgeldes wird die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der Antragsteller lebt, berücksichtigt. Der Zuschuss (max. 5000 €) ist eine Ermessensleistung. Die Dauer der Förderung beträgt 12 Monate, ein Antrag auf Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich.
Weiter Förderungen
interessant für gründungswillige Langzeitarbeitslose ist § 16c SGB II – Der ermöglicht den Arbeitsagenturen die Bewilligung von Zuschüssen (maximal 5.000 Euro) Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein
> Die Anschaffungen sind notwendig und angemessen.
> Die selbständige Tätigkeit ist tragfähig.
> Die Tragfähigkeit kann durch das Gutachten einer fachkundigen Stelle plausibel gemacht werden.
> Die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers kann durch die Beihilfe überwunden werden.
Coaching
Kommt der Gründer aus der Arbeitslosigkeit kann er 4.000 € Coaching beantragen bei 10% Eigenanteil. Diese Summe ist vorgesehen für Ausbildung (Coaching). Der Gründer kann damit insgesamt ca. 5 Tage persönliches Coaching beantragen. Dies kann alle gründungsrelevanten Maßnahmen enthalten von Marketing bis zur Organisation. Im Fall IT-Service-Net wird der Gründer begleitet bis der Erfolg eintritt.
Die Geschäftsidee
Zunächst muss eine förderfähige Geschäftsidee her. Die Branche muss Zuwachsraten haben und auch auf längere Sicht für den Gründer tragfähig sein, dies trifft auf den IT- Service zu.
Beantragung
Da es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Förderung gibt muss der Antrag entsprechend professionell gestellt werden. Der ARGE Förderungsberater muss den Eindruck erhalten dass es dem Antragssteller ernst ist und dass das Vorhaben glücken wird.
Dazu gehört ein Businessplan der die Schritte dokumentiert und eine Planrechnung beinhaltet, dieser wird dann von der IHK geprüft und gegebenenfalls für gut befunden. Wenn die Arge dann endlich grünes Licht gibt, erfolgt der Start als „IT- Einzelkämpfer“.
Selbstständig aber nicht allein
Als Einzelkämpfer kommen nun die wahren Probleme, keine Kunden, in Sicht. Diese Punkte werden durch eine Partnerorientierte Organisation gelöst. Diese leistet Schulungen, zentrales Marketing und das Zuführen von Aufträgen. Die vernetzte Selbstständigkeit ist deshalb die optimale Arbeitsweise für einen Existenzgründer. Die Erfolgsrate bei vernetzten Organisationen, ist im Gegensatz zu klassischen Gründungen, deshalb sehr hoch.
Das Netzwerk ist letztlich ein modernes und leistungsfähiges Fahrrad aber treten muss man selbst, weitere Informationen auf http://www.it-service-net.de
ITSN/US
Ein bundesweites Servicenetz bietet Hilfe für ALG II Empfänger unter dem Motto“ Selbstständig aber nicht allein“. Raus aus der Misere, rein in das Erwerbsleben.