Rechtsschutz an geistigem Eigentum bei Verwoehnwochenende.de
Rechtsschutz an geistigem Eigentum
Unter dem Begriff „Geistiges Eigentum“ versteht man den Besitz des absolutem Rechts an immateriellen Gütern, auch anders bekannt als „Immaterialgüterrecht“. Darunter zählt auch das Paten-, Urheber- und Markenrecht. Diese Rechtsordnung wird wie folgt in zwei Kategorien gegliedert: Industrielles Eigentum (z.B. Marken, Patente, Muster) und Copyright/Urheberrecht ( z.B. literarische, künstlerische und wissenschaftliche Werke). Durch die Rechte an geistigem Eigentum soll dem Besitzer die Möglichkeit gegeben werden, seinen Gegenstand vor Fälschungen zu schützen und darüber hinaus einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen zu können. Gerade auch im Tourismussektor existieren zahlreiche Schutzrechte.
Prüfung von Datenschutzrechten
Für das Reiseportal www.Verwoehnwochenende.de gilt es als selbstverständlich alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Daher werden nur eigene urheberrechtlich geschützte Bilder sowie Texte mit Einwilligung des Rechteinhabers verwendet. Für die Inhalte aller Reiseangebote ist allein der Hotelpartner und nicht www.Verwoehnwochenende.de verantwortlich. Bei Rückfragen zu sämtlichen Rechten der Rechteinhaber wird daher gebeten sich an den jeweiligen Hotelpartner zu wenden.
Wir bitten Sie bei der Einstellung von Arrangements darauf zu achten, dass Sie ausschließlich eigene Quellen verwenden, um Verstöße gegen die Rechte zu vermeiden. Die Verwendung von externen Bilder und Beschreibungen ohne die ausdrückliche Genehmigung Dritter sind zu vermeiden. In regelmäßigen Abständen sollte die Quellensicherheit bei Angeboten geprüft werden.
VwwE-Schutzprogramm
Da es vereinzelt vorkommen kann, dass durch Reiseangebote auf der Internethomepage www.Verwoehnwochenende.de gewerbliche Schutzrechte ( Patente und Marken), Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte verletzt werden, kommt an dieser Stelle das neue VwwE-Schutzprogram für Rechte an geistigem Eigentum zum Tragen. Das Vermeiden von dementsprechenden Rechtverletzungen liegt besonders im Augenmerk von www.verwoehnwochenende.de.
Durch das VwwE-Schutzprogramm wird sich dafür eingesetzt, dass geistige Eigentum effektiver zu schützen und gleichzeitig die Hotelpartner besser vor unbeabsichtigten Schutzverletzungen zu bewahren.
Zukünftig werden alle Reiseangebote auf kritische Begriffe geprüft und falls ein geschützter Begriff verwendet wird, werden Sie einen entsprechenden Hinweis mit weiterführenden Informationen erhalten. Im Fall der Fälle, dass im Rahmen des Schutzprogramms Angebote oder Teile unberechtigt entfernt wurden, wird Ihnen empfohlen, sich direkt an den Rechteinhaber zu wenden.
Beispiele für aktuelle geschützte Marken
Bei der Konzeption von Pauschalarrangements sind besonders die Erfahrung und das Fingerspitzengefühl gefragt, wenn es darum geht den Verkauf anzukurbeln, die kundenspezifische Anforderungen zu wecken und Kundenbedürfnisse zu erfüllen ohne dabei jedoch die Realisierbarkeit aus den Augen zu verlieren. Verwoehnwochenende.de entwickelte nach langjähriger Erfahrung eine Romantik- und Wellness-Produktlinie, die speziell auf die Wünsche der Zielgruppe abgestimmt ist. Über die Homepage www.Verwoehnwochenende.de dürfen alleinig die zwei eingetragenen geschützte Marken „Kuschelgetuschel®“ und Verwöhnzauber®“ vertrieben werden. Die Listung sowie der Verkauf über Hoteleigene oder Vertriebskanäle Dritter ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Verwoehnwochenende gestattet.
Auch diverse eingetragene Marken operieren mit Marktbegleiter und hinter diesem Hintergrund ist es nicht gestattet eingetragene Marken wie „Kuschelliebe“, „Well-Fit“, „Wellfit“ und „Romantik Hotels“ auf Verwoehnwochenende.de online zu publizieren.