Eine Rechtsschutzversicherung soll für die Prozesskosten und die Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts aufkommen, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Grundsätzlich ist diese Absicherung also sinnvoll. Doch der Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen weist jetzt darauf hin, wie wichtig die richtigen Bedingungen sind. Bevor man also eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man unbedingt auf die Versicherungsbedingungen und auf die abgedeckten Kosten achten. Sonst besteht im Streitfall die Gefahr, doch einen erheblichen Teil der Auslagen selbst zahlen zu müssen. Offenbar ist genau das in der jüngeren Vergangenheit bei mehreren Verbrauchern geschehen. Wie sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung wirklich ist, erfährt man auf http://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversicherung-sinnvoll/
Nicht jeder Rechtsschutz ist sinnvoll
Bei der Wahl einer guten Absicherung gegen Rechtsstreitigkeiten steht zuerst die Frage im Raum, welche Bereiche überhaupt abgedeckt sein sollen. Ein Verkehrsrechtsschutz ist für Autofahrer sehr sinnvoll, ein Arbeitsrechtsschutz gehört für Arbeitnehmer zur Grundausstattung, der Privatrechtsschutz ist für jeden Verbraucher unverzichtbar. Wer aber nicht Auto fährt oder nicht berufstätig ist, muss keinen Verkehrs- oder Arbeitsrechtsschutz abschließen. Bei vielen Versicherern kann man den gewünschten Versicherungsschutz aus einzelnen Modulen zusammenstellen, andere Gesellschaften bieten Kompakttarife an. Solche Kompakttarife decken die wichtigsten Bausteine Privat-, Arbeits-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz ab. Ob ein Tarif aus einzelnen Bausteinen oder ein Kompakttarif günstiger ist, kommt auf den Einzelfall und auf die Tarifgestaltung des Versicherers an. Ein Blick auf die aktuellen Tarife und ihre Preise hilft, sich Klarheit zu verschaffen. In diesem Zusammenhang sollte man auch gleich prüfen, ob ein Tarif für Singles ausreichend ist oder ob man gleich die ganze Familie versichert.
So wichtig ist die Deckungssumme
Ausschlaggebend beim Vertragsabschluss ist auch die Höhe der Deckungssumme. Sie sollte mindestens 500.000 Euro betragen, auch Kautionszahlungen sollten im Versicherungsschutz vorgesehen sein. Üblich ist eine Summe von 100.000 Euro. Damit im Streitfall wirklich alle relevanten Auslagen von der Versicherung übernommen werden, sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch bemessen sein. Sonst besteht im Versicherungsfall die Gefahr, dass man doch einen Teil der Kosten selbst bezahlen muss. Der Verbraucherschutz weist außerdem explizit darauf hin, dass beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Wartezeiten einzuhalten sind. Üblicherweise beträgt sie drei Monate, in einigen Rechtsgebieten ist sie auch länger. Vor allem sollte man keinen Vertrag abschließen, wenn die Streitigkeit bereits läuft oder wenn sie sich abzeichnet. Solche Kosten sind im Versicherungsschutz nämlich nicht abgedeckt, der Versicherer würde die Überanhme der Kosten ablehnen.
Im Schadensfall besteht ein Kündigungsrecht
Wichtig zu wissen ist für Versicherte außerdem, dass im Versicherungsfall ein Kündigungsrecht für beide Parteien besteht. Wenn also der Schadensfall eingetreten ist und wenn der Versicherer die Regulierung des Schadens zugesagt hat, darf er den Versicherungsvertrag danach außerordentlich kündigen. Er wird dann zwar die Kosten für den Fall übernehmen, doch danach erlischt der Versicherungsschutz. Der Verbraucher muss das beim Abschluss eines neuen Vertrags angeben, der Abschluss bei einem neuen Versicherer kann dann schwierig werden.