Die Rechtsschutzversicherung hilft dem Versicherungsnehmer, unabhängig von den Kosten für Rechtsanwalt oder Gericht seine rechtlichen Interessen durchzusetzen.
In Bezug auf das Thema Steuern fühlt sich so manch ein Bundesbürger ungerecht behandelt. Kein Wunder, wenn es rund um das Thema Finanzen häufig zu Rechtsstreitigkeiten kommt. In der Rechtsschutzversicherung ist dieser Baustein Steuer-Rechtsschutz verankert. Dabei geht es nicht nur um die Auseinandersetzungen zu steuerrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch um Streitigkeiten um abgabenrechtliche Belange.
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Um es ganz klar auszudrücken: Hier geht es aber nur um den Rechtsschutz vor deutschen Steuergerichten. Alles andere ließe eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Rechtsschutzfällen aufkommen.
Beispiele für Rechtsstreitigkeiten gibt es in diesem Bereich viele: Herr Winter möchte die Anerkennung von Fahrtkosten als steuermindernde Aufwendungen durchsetzen. Frau Müller ist von ihrer Asienreise zurückgekommen. Sie muss diverse eingeführte Souvenirs verzollen und möchte sich gegen die Erhebung wehren. Herr Schaller hat seinen Pkw aus Umweltschutzgründen umrüsten lassen und kämpft nun für die Einstufung seines Fahrzeuges in eine andere Schadstoffklasse, um Kfz-Steuer zu sparen.
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und sachbezogenen Rechten. Dabei sind Schadensersatzangelegenheiten, arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Grundstücke oder Gebäude nicht Bestandteil. Hierfür gibt es andere Leistungsbausteine in der Rechtsschutzversicherung.
Herr Sander hat sich einen neuen Pkw gekauft. Nun zeigt das Fahrzeug nach einigen Monaten erste Mängel und Herr Sander streitet sich mit dem Händler um die Gewährleistung. Dieser versucht, die von Herrn Sander beanstandeten Mängel herunterzuspielen.
Über eine Kleinanzeige in Wochenblatt hat Frau Weller einen Kindersitz für das Familienauto erstanden. In der Beschreibung des Verkäufers hieß es, der Sitz wäre nur einige Wochen benutzt worden und befände sich in einem fast neuwertigen Zustand. Zu Hause stellt sich heraus, dass der Sitz an den Arretierungspunkten bereits einen Riss hat und ansonsten auch unter der Polsterung mit Keks-Krümeln total verunreinigt ist. Frau Weller streitet sich nun mit dem Verkäufer über die Rücknahme.
Nach einer Reparatur des gerade mal sechs Wochen alten Großbildfernsehers ist Herr Klein so gar nicht zufrieden mit der Leistung des Fachbetriebes. Das Gerät reagiert nach wie vor nicht oder nur sehr schleppend auf die Signale der Fernbedienung. Die Fachleute beim Großmarkt „Jupiter“ führen dieses auf Bedienfehler von Herrn Klein zurück. Damit ist dieser natürlich überhaupt nicht einverstanden und wendet sich an seinen Rechtsanwalt, um ihn mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen.
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