Rechtswidrige Sperrerklärung für VS-Akte – erneute Schlappe für Innenministerium
Als „erneute schwere Schlappe für das Thüringer Innenministerium“, bewertet Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag und Mitglied im Parteivorstand der LINKEN, eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hat eine Sperrerklärung des Ministeriums für Teile der Akte, die vom Landesamt für Verfassungsschutz über Ramelow angelegt wurde, für rechtswidrig erklärt (Aktenzeichen: BVerwG 20 F 3.00). Er erklärt weiter:
Mit der Sperrerklärung habe das Innenministerium auf rechtswidrige Weise verhindern wollen, dass vier Seiten seiner Personenakte von einem Gericht geprüft werden, erläutert der Abgeordnete. Er frage sich, was das Innenministerium zu verbergen habe.
Hintergrund sei seine Klage auf Auskunft über alle vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz über ihn gespeicherten Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sammlung und Weitergabe dieser Daten. Offenbar sei das Ministerium unfähig, sich in einer so sensiblen Angelegenheit im rechtsstaatlich normierten Rahmen zu bewegen, schätzt Ramelow ein. Mit der jetzt gefällten Entscheidung müsse der Verfassungsschutz jedoch auch diese vier Seiten aus der Akte bei Gericht vorlegen.
Ramelow fordert Innenminister Peter Huber auf, die Gerichtsentscheidung zum Anlass zu nehmen und „endlich diesem seltsamen Treiben ein Ende zu machen, permanent mit rechtswidrigen Sperrvermerken die Personenakte Ramelow einer gerichtlichen Prüfung zu entziehen“. Huber sei der fünfte Thüringer Innenminister, in dessen Amtszeit eine Personenakte über den Oppositionsführer im Landesparlament existiere, die durch juristische Tricks der Justiz vorenthalten werde. Damit müsse jetzt Schluss sein.
Gleichzeitig ruft Ramelow den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, auf, die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Geheimdienst zu beenden. Während Fromm DIE LINKE gerade wieder mit fadenscheinigen Begründungen unter Generalverdacht stelle und die Fortsetzung der Bespitzelung angekündigt habe, werde durch Gerichtsentscheidungen im Fall Ramelow belegt, dass der Verfassungsschutz in politischem Auftrag den Kalten Krieg mit untauglichen Mitteln fortsetze. „Ich habe nichts zu verlieren, außer meine Akten“, so Ramelow abschließend.
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