Regelleistungen fuer Kinder muessen bedarfsgerecht sein
Zur derzeitigen Pruefung des Kinderregelsatzes durch das Bundesverfassungsgericht erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin Andrea Nahles und die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die Regelleistungen fuer Kinder muessen deren notwendigen Bedarf abbilden. Die SPD setzt sich seit langem fuer eine zielgenaue Bedarfsermittlung als Grundlage fuer eigenstaendige und bedarfsgerechte Kinderregelsaetze ein. Die Ueberpruefung der Regelsatzermittlung durch das Bundesverfassungsgericht wird hier mehr Klarheit schaffen. Wenn Anfang 2010 das Urteil vorliegt, muss die neue Bundesregierung schnell daraus Konsequenzen ziehen.
Bereits in der Vergangenheit konnten wir durchsetzen, dass die Kinderregelsaetze besser ausgestaltet werden: So haben wir mit der Einfuehrung der dritten Stufe des Kinderregelsatzes fuer 7- bis 13-Jaehrige den Bedarf dieser Altersgruppe besser abgebildet. Der Betrag ist um 40 Euro auf 251 Euro angehoben worden – gegen den anfaenglichen Widerstand der CDU/CSU.
Die SPD hat in der Grossen Koalition auch erreicht, dass alle Kinder, fuer die Sozialleistungen gezahlt werden, jaehrlich ein Schulbedarfspaket in Hoehe von 100 Euro erhalten.
Wir brauchen aber nicht nur eigenstaendige bedarfsgerechte Kinderregelsaetze, sondern auch eine bedarfsgerechte Infrastruktur fuer Familien. Wenn die schwarz-gelben Steuersenkungsplaene weiter verfolgt werden, wird den Laendern und Kommunen das notwendige Geld fuer den Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur fehlen.
Fuer Alleinerziehende, die besonders haeufig von Armut bedroht oder betroffen sind, ist gerade eine gute Betreuungsinfrastruktur notwendig, um den Sprung in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Daher muss der Betreuungsausbau fuer unter Dreijaehrige, der in den vergangenen Jahren ganz oben auf der Agenda stand, weiter vorangetrieben werden. Die neue Regierung darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.
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