Außer in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es in keinem Land der Welt eine Hundesteuer.
(NL/1293906677) Auch hier steht Deutschland wieder einmal als Schlusslicht da und hat auch zum Thema Diskriminierung und Benachteiligung von Minderheiten Nachholbedarf. Vielleicht besteht durch Richter – mit Hund – noch Hoffnung!
Der Richter Dr. Andreas Decker und sein Hund sind ein eingespieltes Team. Sein Hund sei überall dabei und begleitet ihn auch in den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München, wo er als Richter tätig ist. Er hält die Hundesteuer für nicht mehr zeitgemäß, sowie verfassungswidrig und reichte Klage beim Verwaltungsgericht München ein.
Hunde sind heute Sozialpartner und ständige Begleiter des Menschen.
Das sieht der Richter offenbar ebenso. Die Hundehaltung sei heute nicht mehr nur auf einen Ort begrenzt, nachdem die Hunde das Gemeindegebiet verlassen und den Menschen überall hin begleiten, sogar in den Urlaub. Hierdurch gebe es keine Grundlage mehr für die Erhebung und Abgabe einer Hundesteuer. Zudem sei die Hundesteuer ungerecht nachdem nur Hundehalter zu einer Steuer herangezogen würden. Andere sehr gefährliche Tiere wie z.B. ein Krokodil oder Boa Constriktor könnten steuerfrei gehalten werden. Als Alternative könnten die Länder eine örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuer erheben. Die Hundesteuer sei das erste mal im 15. Jahrhundert erlassen worden und hätte Tradition. Damals hätten die Hunde das Grundstück oder die Gemeinde nicht verlassen und den Hof bewacht, so der promovierte Jurist Andreas Decker.
Klage gegen Steuerbescheid
Der Richter klagte gegen einen Hundesteuerbescheid von 60 EUR die er für das Jahr 2011 an die Gemeinde Gilching bezahlen sollte. Zwar gewann Andreas Decker die Klage gegen den Steuerbescheid, nicht aber eine Verfassungsdiskussion die er bewirken wollte. Wegen eines Formfehlers der Gemeinde Gilching entschied das Gericht, dass der Steuerbescheid nicht rechtmäßig sei. Die Steuersatzung sei von der Gemeinde Gilching an zwei Amtstafeln und nicht wie üblich in einem Amtsblatt veröffentlicht worden. Einen Nachweis hierfür sei von der Gemeinde Gilching aber nicht erbracht worden. Die Gemeinde Gilching sei von dem Gericht wegen der antiquierten Bekanntmachung gerügt worden und dazu aufgefordert eine andere Form im eigenen Amtsblatt oder dem des Landkreises zu wählen.
Der Richter sei zwar wegen dem Ergebnis enttäuscht gewesen, würde aber nun auf den nächsten Steuerbescheid der Gemeinde warten, um anschließend eine obergerichtliche Klärung zur Hundesteuer zu erwirken.
1993 gelang es mir mit drei Landtagsabgeordneten den Leinenzwang in Bayern zu verhindern! Vielleicht gelingt es diesmal der Judikative die Hundesteuer abzuschaffen. Ein Lichtblick! Mehr solche Richter – mit Hund – braucht das Land!
Aktuell ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 1888/11) es wird die Verletzung des Art.1 und 20a GG die soziale Menschenwürde und der Schutz der Mensch-Tier-Beziehung, sowie Art. 3 GG die Ungleichbehandlung mit anderen Tierhaltern, willkürliche Ausgestaltung und Anwendung gerügt.
Quelle: Rosenheim 24
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