Riester-Renten zukünftig mit Prüfsiegel

Die Stärkung des Verbraucherschutzes ist das vornehmliche Ziel der neu eingerichteten Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA). Auf Geheiß der Bundesregierung eingeführt, ist ihre erste Maßnahme die Herausgabe eines Prüfsiegels für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Vor allem die Riester-Rente erhält so in Zukunft ein weiteres Qualitätsmerkmal, das für Versicherte von hoher Aussagekraft ist.

 

Neue Auszeichnung ab 2017

Schon von Januar 2017 an müssen die Anbieter von Riester-Renten ein einheitlich gehaltenes Produktinformationsblatt verwenden. Inhalt und Aufbau sind gesetzlich vorgegeben. Durch die einheitlichen Standards möchte das Bundesfinanzministerium dafür sorgen, dass Riester-Produkte in Zukunft besser zu vergleichen sind. Die Regeln gelten bisher explizit nur für Riester- und Rürup-Renten und damit für die staatliche geförderten Formen der Altersvorsorge. Für alle anderen Produkte, die nicht einer staatlichen Förderung unterliegen, wird das Siegel vorerst nicht eingeführt. Welche Tarife bisher in den Riester Rente Test am besten waren, erfährt man auf http://www.riesterrente-heute.de/test/

 

Einheitliche Angaben zu Top-Merkmalen

Geplant ist, auf dem Formular wichtige Angaben zu relevanten Merkmalen festzuhalten. Dadurch soll gewährleistet sein, dass vergleichbare Informationen zu Chancen und Risiken, zu Garantien und Kosten und zu anderen Daten erfasst sind. Versicherer und Fondsgesellschaften sollen dadurch gezwungen werden, genau definierte Kosten- und Renditekennzahlen zu ermitteln und zu veröffentlichen. Um dieses Ziel umzusetzen, hat das PIA gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut die heutigen Altersvorsorgeprodukte in insgesamt fünf Chancen-Risiko-Klassen eingeordnet. Die Einordnung basiert auf einem mathematischen Simulationsverfahren, das nach Wahrscheinlichkeiten arbeitet und das Produkte und Tarife dann in eine entsprechende Kategorie einfügt. Auch die effektiven Kosten sollen nach einheitlichen Maßgaben berechnet werden. Dem Kunden soll dies angezeigt werden, er soll so erkennen können, wie sich die Gesamtkosten auf lange Sicht auf die Rendite eines Produkts auswirken.

 

Nicht alle Fragen sind geklärt

Aus Sicht der Versicherer sind aber offenbar noch nicht alle Fragen beantwortet. So ist wohl die Deutsche Asset & Wealth Management noch nicht sicher, ob sie die insgesamt 100 Fonds ihres Hauses wirklich in eine Kategorie einordnen soll und damit an dem Verfahren teilnehmen soll. Die Verantwortlichen im PIA sind allerdings der Ansicht, dass die Zuordnung zu einzelnen Kategorien sehr einfach und unkompliziert möglich sei und deshalb für die Gesellschaften gut selbst vorzunehmen sei. Das Verfahren sei bewusst so gehalten, dass die Kategorisierung nachvollziehbar und transparent ist und damit auch für den Versicherten verständlich ist.

 

Erfolg bleibt abzuwarten

Das Ansinnen aus dem Bundesfinanzministerium ist sicher verständlich. Man möchte Versicherte, die einen private Altersvorsorge aufbauen wollen, zukünftig noch besser bei der Auswahl unterstützen und damit auch einen Anreiz bieten, überhaupt eine geförderte Vorsorge aufzubauen. Bis sich das neue Verfahren in der Praxis etabliert hat und bis alle Fragen beantwortet sind, geht natürlich noch einige Zeit ins Land. Trotzdem könnte das Verfahren ein Schritt in die richtige Richtung sein, dem Versicherten zukünftig noch mehr Transparenz zu den von ihnen abgeschlossenen und favorisierten Versicherungslösungen für die Altersvorsorge zu bieten.