RISIKOLEBENSVERSICHERUNG BEI SELBSTMORD

Vielen Verbrauchern ist es bekannt, dass die Risikolebensversicherung für den Versicherten selbst keinen finanziellen Nutzen hat. Sie ist als Hinterbliebenenschutz für die Familie anzusehen. Bei eigenen Tod, sollten die Kinder und oder die Ehepartner eine Entschädigungssumme von der Versicherung erhalten. Somit soll der Wegfall des Hauptverdieners abgefedert werden. Doch bei Selbstmord die Sachlage ganz anders aus. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf https://www.risikolebensversicherung-heute.de/risikolebensversicherung-bei-selbstmord/ .

WANN IST EINE RISIKOLEBENSVERSICHERUNG SINNVOLL

Meist eine eine Risikolebensversicherung dann sinnvoll, wenn der Versicherte eine Familie oder zumindest einen Lebenspartner hat. In den meisten Fällen wird eine solche Police auch bei einer Baufinanzierung verbindlich von der Bank gefordert. Der Begünstigte ist hier die Bank und nicht der Partner. Es existieren auch Partnerpolicen, wo sich Geschäftspartner gegenseitig versichern können. Das Geschäft kann trotz Wegfall des Mitgründers weiter betrieben werden.

POLICE HAFTET NUR IM TODESFALL

Generell ist dem Bedingungswerk der Risikoversicherer zu entnehmen, dass die Police nur im Todesfall des Versicherten haftet. Doch der Punkt Selbstmord nimmt hier eine Sonderposition ein. Denn durch den Suizid wird die Versicherungsleistung in der Theorie künstlich erzwungen. Das kann die Versicherung nicht zulassen und wird die Zahlung in der Regel verweigern. Nur in ganz wenigen Ausnahmen, kann eine Regulierung erfolgen. So kann der Versicherte sich für die Selbsttötungsklausel entscheiden.

HAFTUNG TROTZ SUIZID BEDINGT MÖGLICH

Die Selbsttötungsklausel wird je nach Versicherer unterschiedlich ausgelegt. Bei der einen, muss eine gewisse Karenzzeit eingehalten werden, bevor der Versicherungsfall eingetreten ist. Bei der anderen Police, muss der Selbstmord auf eine psychische Störung begründet liegen. In beiden Varianten ist es nicht unüblich, dass Verwaltungskosten und Vertriebskosten berechnet werden.

IM SCHADENSFALL WERDEN ANGABEN ZUM GESUNDHEITSZUSTAND GEPRÜFT

Daher ist es sehr wichtig, dass schon beim Antrag selbst nur wahre Angaben vom Antragsteller abgegeben werden. Denn werden Krankheiten oder psychische Krankheiten verschwiegen, kann das zu Problemen bei der Regulierung führen. Denn im Leistungsfall prüft die Versicherung die Krankenakte des Versicherten. Stellt sich hier heraus, dass die Krankheit schon bei Antrag bestand, wird die Zahlung (Summe) nicht ausgezahlt.

DIE MEISTEN VERSICHERER VERWEIGERN DIE ZAHLUNG BEI SELBSTMORD

Auch wenn es möglich ist eine Risikolebensversicherung bei Selbstmord zu erhalten, muss auch erwähnt werden, dass die meisten deutschen Versicherer keine Selbsttötungsklausel anbieten. So lässt sich sagen, dass bei Suizid keine Police eine Haftung übernehmen wird.