Rote Karte für Diskriminierung

Berlin (pressrelations) –

Rote Karte für Diskriminierung

„Dies ist ein höchst erfreuliches und längst überfälliges Urteil, denn hiermit wächst der Druck auf den Gesetzgeber, die Diskriminierung von Lesben und Schwulen vollständig zu beenden“, kommentiert Barbara Höll, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenversorgung des öffentlichen Dienstes. Die Sprecherin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Dieses Urteil ist ein weiterer Meilenstein in Richtung völliger Gleichstellung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem heutigen Urteil der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen und damit dem Gesetzgeber einen Auftrag zur Gleichstellung erteilt.

Die Verfassungsrichter haben damit auch ein Signal an die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen FDP und CDU gesandt. Sie bezeichneten die „Versorgerehe“, als nicht mehr typusprägendes Bild in der gesellschaftlichen Realität (BvR 1164/07, 119 f). Nun sollten auch CDU und FDP dieses Signal erkennen und die „Versorgerehe“ nicht mehr als Begründung für den Fortbestand von Diskriminierungen heranziehen. Die Gleichstellung ist zwingend geboten.

DIE LINKE fordert die unverzügliche Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule, um den Prozess der rechtlichen Gleichstellung zu vereinfachen und abzukürzen.“

F.d.R. Beate Figgener

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