RWI RealWertInvest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH: Amtsgericht München eröffnet das Insolvenzverfahren

Nachdem das Amtsgericht München bereits am 02.01.2012 um 11.15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der „RWI RealWertInvest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH“ angeordnet hatte, beschließt das Gericht drei Monate später am 02.04.2012 um 9 Uhr erwartungsgemäß die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Krompaß aus München bestellt.

Um welche Gesellschaft geht es?
Die Insolvenz betrifft die im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter der HRB 192396 eingetragene „RWI RealWertInvest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH“, die durch Herrn Matthias Schmidt als Geschäftsführer vertreten wurde und ihren Sitz in Unterhaching hat. Dieses Unternehmen darf nicht verwechselt werden mit der gleichnamigen „RWI RealWertInvest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH“ mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 188012), deren Geschäftsführer Herr Jörg Buhrow aus Scharbeutz ist.

Was bedeutet „Insolvenzanordnung“?
Das Insolvenzverfahren war vom Amtsgericht München zu eröffnen, nachdem das Gericht die Zahlungsunfähigkeit festgestellt hatte und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Das Gericht hat den Insolvenzgläubigern bis zum 15.06.2012 die Gelegenheit eingeräumt ihre Insolvenzforderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Hierzu werden alle Insolvenzgläubiger Post vom Insolvenzverwalter erhalten und über den Eröffnungsbeschluss und die Möglichkeit der Insolvenzforderungsanmeldung informiert.
Das Gericht hat allen Gläubigern ferner Gelegenheit erteilt bis zum 24.08.2012 Anträge über ggf. erforderliche Beschlussfassungen zu stellen.

Was ist nun zu tun?
Den Gläubigern ist zu empfehlen ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.06.2012 beim Insolvenzgericht anzumelden und sich hierbei ggf. anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Die Sozietät ilex Rechtsanwälte & Steuerberater bündelt die Interessen der Geschädigten zu einem sachgerechten Beratungskonzept, bei der die Anmeldung von Insolvenzforderungen nur ein kleiner (untergeordneter) Teilaspekt der insgesamt zu erbringenden Beratungsleistung darstellt.
Eine Herausforderung dürfte in der Geltendmachung von Aussonderungsrechten in Bezug auf die angeschafften Generatoren liegen. Hierbei handelt es sich nach Informationen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater zum Teil um Generatoren der Marke Stamford des schwedischen Industriemotorenherstellers Scania, aber auch um Generatoren der Marke Perin. Nach dem Geschäftskonzept sollte die Unternehmensgruppe „RWI“ den jeweiligen Betreiber-Gesellschaften Eigentum an den Generatoren verschaffen. Hierzu gab es diverse Standorte u.a. in 70734 Fellbach, in 71332 Waiblingen, in 71696 Möglingen (Landkreis Ludwigsburg), in 73054 Eislingen, in 73340 Amstetten, in 73563 Mögglingen (Ostalbkreis) oder in 88450 Berkheim, um nur einige wenige der vorgesehenen Standorte zu nennen. ilex Rechtsanwälte & Steuerberater sind die vorhandenen Standorte inkl. Anschrift bekannt. Doch gerade die Frage der exakten Eigentümerstellung harrt der Aufarbeitung durch die Gläubiger, den Insolvenzverwalter und durch die Staatsanwaltschaft in Dresden.

Wie wird die auszuschüttende Quote ausfallen?
Eine exakte Bezifferung der an die Gläubiger in voraussichtlich einigen Jahren auszuschüttenden Insolvenzquote kann heute noch nicht vorgenommen werden. Allerdings konnte ilex Rechtsanwälte & Steuerberater in Erfahrung bringen, dass die beiden derzeit insolventen RWI Gesellschaften nur noch über vergleichsweise geringe Vermögenswerte verfügen. Diese reichen nicht aus, um den Vermögensschaden der Gesellschafter zu befriedigen. Erfahrungsgemäß ist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mit vergleichsweise geringen Zahlungen gemessen am Schaden zu rechnen.

Welche Bedeutung hat das Insolvenzverfahren?
ilex Rechtsanwälte & Steuerberater berät ausschließlich geschädigte Gesellschafter/ Investoren, die sich im Rahmen des „RWI Konzeptes“ als Gesellschafter in sogenannten Betreibergesellschaften zusammengeschlossen haben. Im Rahmen einer aufwendigen Informationsbeschaffung konnten Anfang 2012 alle Betreibergesellschaften inklusive der Standorte und der dort jeweils vorhandenen Anlagen aufgeklärt werden. Außerdem sind sämtliche Mitgesellschafter bekannt, so dass im rechtlichen Bedarfsfall Gesellschafterversammlungen einberufen werden können.
In Rahmen dieser Recherchen kristallisierten sich inzwischen die wesentlichen Fragestellungen heraus, die für die Gesellschafter/ Investoren relevant geworden sind und im Rahmen des Beratungskonzeptes in Teilen bereits einer Antwort zugeführt werden konnten:
Ist der einzelne Gesellschafter wirksam Gesellschafter geworden?
Falls ja, wer sind meine Mit-Gesellschafter?
Wie lassen sich persönliche Inanspruchnahmen und Haftungen des einzelnen Gesellschafters über seine Gesellschaftereinlage hinaus begrenzen?
Wie geht es mit den Betreibergesellschaften weiter?
Bestehen Aussonderungsrechte im Hinblick auf die Motoren?

Dr. Ulrich Schulte am Hülse
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht