Sarrazin-„Arsch“-Prozess am 3. März 2011, 11 Uhr, Amtsgericht Dortmund

Sarrazin-„Arsch“-Prozess am 3. März

Donnerstag, 3. März 2011, 11.00 Uhr, Amtsgericht Dortmund – das ist der offizielle Termin für die öffentliche Gerichtsverhandlung der Sarrazin-Beleidigungsklage gegen den stellvertretenden Landessprecher der LINKEN in Nordrhein-Westfalen Helmut Manz. Manz wird vorgeworfen, „Herrn Dr. Sarrazin“ auf einer Demonstration „als Arsch tituliert“ zu haben. So jedenfalls wollen es zwei Beamte des Dortmunder Staatsschutzes gehört haben. Sie animierten Sarrazin dazu, Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Daraufhin wurde Manz auf Antrag der Dortmunder Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl von 50 Tagessätzen à 30 Euro zugestellt. Das bedeutet eine Geldstrafe von 1500 Euro oder wahlweise 50 Tage Haft. Manz‘ Einspruch gegen diesen Strafbefehl wird nun am 3. März verhandelt.

Zur Anschuldigung selbst nimmt er wie folgt Stellung: „Auch wenn mich mittlerweile die BILD-Zeitung in Millionenauflage wegen ‚Bestseller-Autoren-Beleidigung‘ vorverurteilt hat, weise ich den Vorwurf, Herrn Dr. Sarrazin als Arsch verharmlost zu haben, entschieden zurück.“

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