Sauberkeit ist Trumpf Online-Special informiert über Änderungen im Lebensmittelhygienerecht

(BSOZD.com-NEWS) Bonn. (aid) – Hygiene ist das oberste Gebot für jede Küche. Vor allem wenn es sich um Großküchen handelt, die täglich eine Vielzahl von Tischgästen bedienen. Um die Verbraucher optimal vor Infektionskrankheiten zu schützen, gilt seit 2006 EU-weit ein einheitliches Hygienerecht, das mittlerweile durch eine nationale Durchführungsverordnung ergänzt wurde. Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Lebensmittelhygiene erklärt das aktualisierte Internet-Special „Hygiene“ in der Rubrik Außer-Haus-Verpflegung auf www.aid.de. Küchenprofis erfahren hier alles über die wichtigsten Änderungen gegenüber dem alten Hygienerecht.

Beispielsweise wurden etliche Regelungen aufgehoben, die Anforderungen zur Schulungspflicht der Mitarbeiter erweitert. Zudem werden die wichtigsten mikrobiologischen Grundlagen erläutert und die häufigsten Infektionswege beschrieben. Mit diesem Wissen können alle Mitarbeiter in Großküchen von Mensen, Gastronomie und der Außer-Haus-Verpflegung dazu beitragen, die gesundheitlichen Risiken für ihre Gäste zu minimieren.

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