Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ? Menschen für Tierrechte bestürzt
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte reagiert bestürzt auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Tieren. Es sei befremdend, dass das Gericht dem türkischen Metzger Altinküpe aus dem hessischen Aßlar damit das Schächten von Hunderten von Rindern und Schafen erlaubt.
Im mehrjährigen Streit um das Schächten von Tieren hat der türkische Metzger Rüstem Altinküpe erneut vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe nicht ausreichend geprüft, dem Metzger eine vorläufige Erlaubnis zu erteilen.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte sieht die Hauptverantwortung für diese Entscheidung in der Untätigkeit der letzten Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. „Jetzt zeigt sich, wie falsch es war, den Gesetzentwurf des Bundesrats vom August 2007 zur Neuregelung des Schächt-Paragrafen jahrelang liegen zu lassen statt im Bundestag zur Abstimmung zu bringen“, meint der Vorsitzende Dr. Kurt Simons. Der neu gewählte Bundestag sei jetzt gefordert, sofort zu handeln. Das Tierschutzgesetz müsse so geändert werden, dass betäubungslose Schlachtungen, die den Tieren erhebliche Leiden zufügten, nicht mehr zulässig seien.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum vollen Sachverhalt:
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm comefrom=scan r=385175
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