Schlichtung am Bau durch Schiedsspruch beendet
Deutliches Lohnplus für Beschäftigte am Bau
Potsdam ? Die Schlichtung der Tarifgespräche für das Bauhauptgewerbe ist nach der zweiten Verhandlungsrunde beendet. Nach 18 Stunden intensiver Diskussionen hat der Schlichtungsvorsitzende, der frühere Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement, am frühen Donnerstagmorgen (14. April 2011) einen Schiedsspruch verkündet. Danach sollen die Beschäftigten am Bau ein kräftiges Lohnplus erhalten. Für die Annahme oder Ablehnung des Ergebnisses haben die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) nun eine Erklärungsfrist von 14 Tagen bis zum 28. April 2011.
„Mit dem Tarifergebnis haben wir einen tragfähigen Kompromiss gefunden“, sagte der IG BAU-Verhandlungsführer Dietmar Schäfers. „Nach äußerst hartem Ringen haben wir mit dem Schlichtungsergebnis ordentliche Lohnerhöhungen erzielt und einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Angleichung der Ost- an die Westlöhne erreicht.“
Im Einzelnen sieht der Schlichterspruch vor, dass in einem ersten Schritt die Tarifentgelte am Bau im Westen zum 1. Mai 2011 um 3,0 Prozent erhöht werden, zum 1. Juni 2012 sollen sie noch einmal um 2,3 Prozent steigen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Zusätzlich sollen die Beschäftigten im Westen im Jahr 2012 einen Zuschlag zu ihrer Alterssicherung in der Zusatzversorgungskasse der Baubranche in Höhe von 0,3 Prozent erhalten. „Der Zuschlag ist ein wichtiger Beitrag für die Altersvorsorge der Arbeitnehmer am Bau“, betonte Schäfers.
Für den Osten sieht der Schiedsspruch zum 1. Juni 2011 eine Entgelterhöhung von 3,4 Prozent vor. Ein weiteres Plus von 2,9 Prozent soll dann ab dem 1. August 2012 folgen.
Der Mindestlohn 2 im Westen soll entsprechend der Tariferhöhung um 3,0 und 2,3 Prozent steigen. Der Mindestlohn 1 würde ab Januar 2012 um 5 Cent angehoben. Im Osten ist eine Erhöhung des Mindestlohns 1 zum 1. Januar 2012 um 25 Cent und nochmals um 25 Cent zum 1. Januar 2013 beabsichtigt. Einen Mindestlohn 2 gibt es in den neuen Bundesländern nicht. „Gerade vor dem Hintergrund des Wegfalls der Übergangsfristen zum 1. Mai 2011 ist die Erhöhung der Mindestlöhne ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Wettbewerbs am Bau“, sagte Schäfers.
Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
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