Schwarz-Gelb laesst Beschaeftigte in der Krise im Regen stehen
Zu den bekannt gewordenen arbeitsrechtlichen Vorhaben der kuenftigen CDU/CSU/FDP-Regierung zum Betriebsuebergang erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:
Betrieben, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht mehr fortgefuehrt werden, soll die Sanierung durch Einschraenkung der Weiterbeschaeftigung von Arbeitnehmern erleichtert werden. Nach vorliegenden Meldungen plant die schwarz-gelbe Koalition, Unternehmen bei Veraeusserungen, Eigentuemerwechsel oder Betriebsuebergaengen auf Kosten der Beschaeftigten zu belohnen.
Kuenftig soll kein Rechtsanspruch auf Weiterbeschaeftigung von den Arbeitnehmern an den Nachfolger gestellt werden koennen.
Auch die Sanierung im Vorfeld einer drohenden Insolvenz soll voll zulasten der Beschaeftigten gehen.
Mit Aushebelung der jetzigen gesetzlichen Regelung in Paragraf 613a Buergerliches Gesetzbuch (BGB) werden die Arbeitnehmer zum Spielball bei jeder Unternehmensuebernahme. Bisher gilt: Ein Betriebsuebergang liegt dann vor, wenn der neue Unternehmensinhaber im Wesentlichen die Taetigkeit weiterfuehrt und damit die uebergegangene Einheit ihre wirtschaftliche Identitaet bewahrt. In diesem Fall muss der neue Unternehmer in die Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Uebergangs bestehenden Arbeitsverhaeltnis eintreten. Vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Betriebsuebergangs duerfen die Inhalte des Arbeitsverhaeltnisses nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geaendert werden.
Das bisher ausgewogene Verhaeltnis zwischen Arbeitnehmerschutz und Freiheit der wirtschaftlichen Betaetigung hat wesentlich dazu beigetragen, dass zahlreiche Umstrukturierungen sozialvertraeglich gestaltet wurden. Dies wird damit zerstoert.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen muessen dann die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen.
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