Schwesig: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Zum 20. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende der SPD Manuela Schwesig:
Auch nach 20 Jahren UN-Kinderrechtskonvention gibt es weltweit viel zu tun, damit endlich alle Kinder zu ihrem Recht auf ein gesundes und gleichberechtigtes Aufwachsen kommen. Das macht der heute von Unicef veröffentlichte Bericht zur weltweiten Lage der Kinder mehr als deutlich.
Auch in Deutschland müssen wir uns mehr um die Kinder kümmern. Obwohl wir eines der reichsten Länder sind, wachsen hier zu viele Kinder in Armut auf. Neben der materiellen Armut gefährden Bildungsarmut, gesundheitliche Beeinträchtigung und soziale Ausgrenzung die Lebenschancen vieler Kinder. Es ist deshalb beschämend, dass Schwarz-Gelb neben den Steuergeschenken für Reiche das Thema Kinderarmut im Koalitionsvertrag mit keiner Silbe erwähnt. Für die SPD wird der Kampf gegen die Kinderarmut Priorität haben. Wir werden gemeinsam mit den Akteuren in Bund, Ländern und Gemeinden neue Wege für ein gesundes Aufwachsen und mehr Chancengleichheit einschlagen.
Wir fordern außerdem Schwarz-Gelb auf, endlich den Weg frei zu machen, damit die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden können. Eine Ergänzung des Grundgesetzes könnte die Situation von Kindern in vielen Lebensbereichen wirksam verbessern. Kinder sollen im Grundgesetz ausdrücklich als Träger von Grundrechten benannt werden und nicht nur im Rahmen der Elternrechte. Die CDU/CSU hat konkrete Initiativen zur Ergänzung des Grundgesetzes in den letzten Jahren immer wieder blockiert, zuletzt im September 2008. Die Rechte der Kinder zu stärken heißt deshalb für die SPD, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
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