Sexuellen Missbrauch aufklaeren, Verjaehrung verlaengern
Anlaesslich der aktuellen Diskussion zum Umgang mit Faellen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Kindern in Internaten und Schulen erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz und die rechtspolitische Sprecherin Christine Lambrecht:
Wir begruessen die Ueberlegungen des Bundesministeriums der Justiz, die zivilrechtliche Verjaehrung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruechen der Opfer sexueller Uebergriffe erst nach 30 Jahren eintreten zu lassen. Die geltende Regelverjaehrungsfrist von drei Jahren, die mit Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt, ist viel zu kurz. Die Geschaedigten muessen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ihre Ansprueche geltend machen. Damit sind sie in aller Regel ueberfordert.
Sprechen muss man aber auch ueber eine Korrektur der strafrechtlichen Verjaehrung. Im Falle des sexuellen Missbrauchs jugendlicher Schutzbefohlener (14 bis 18 Jahre) betraegt die Verjaehrungsfrist nur fuenf Jahre nach Vollendung des 18.
Lebensjahres. Diese Taten koennen also bereits mit Vollendung des 23. Lebensjahres des Opfers nicht mehr verfolgt werden.
Werden Kinder (bis 14 Jahre) Opfer sexuellen Missbrauchs, tritt Verjaehrung nach zehn Jahren ein, waehrend bei sexueller Noetigung und Vergewaltigung eine 20-jaehrige Verjaehrungsfrist gilt.
Angesichts der schweren seelischen Verletzung und Traumatisierung, die mit diesen Sexualdelikten verbunden sind, ist eine Korrektur geboten. Wir halten ein wirksames Schutzniveau mit einer regelmaessigen Verjaehrungsfrist von 20 Jahren fuer geboten. Damit kann ein Beitrag zur Aufklaerung und Milderung erlittenen Unrechts geleistet werden.
Es muessen aber auch die in der Vergangenheit liegenden Faelle aufgeklaert werden, in denen die Staatsanwaltschaften wegen bereits eingetretener Verjaehrung nicht mehr aufklaeren koennen.
Dazu genuegen Gespraeche am runden Tisch nicht, so sehr sie auch zu begruessen sind. Erwogen werden muss die Einsetzung einer Untersuchungskommission, die das ganze Ausmass von Missbrauch unabhaengig ermittelt und hierueber oeffentlich Bericht erstattet.
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