Hilfsmittel werden zusätzlich gezahlt
Der Vorschlag zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Michalk:
„Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf zur Neuberechnung der SGB II-Regelsätze auch für hilfebedürftige Menschen mit Behinderung klare und faire Verbesserungen vorgeschlagen. Hilfsmittel, wie orthopädische Schuhe, Reparaturen oder Mietkosten von therapeutischen Geräten, wie etwa Rollstühlen, werden nicht mehr in den Regelsatz hinein gerechnet, sondern zusätzlich von der Agentur für Arbeit gezahlt. Diese positive Neugestaltung ist aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ganz im Sinne der Bedürfnisse von Grundsicherungsempfängern mit Behinderung.
Ebenfalls gut ist, dass in den Vorschlag für den neuen Regelsatz die Praxisgebühr eingeflossen ist. Auch diese Entscheidung kommt insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung zugute.
Das oberste Ziel lautet, Menschen mit und ohne Behinderung in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Grundsicherung darf für die Betroffenen keine Dauer-, sondern im besten Fall eine Übergangslösung sein. Die heute neu veröffentlichten Arbeitslosenzahlen machen wieder Mut: Seit langem sind auch die Arbeitslosenzahlen von Menschen mit Behinderung wieder leicht zurückgegangen. Im Vergleich zum August ist die Quote schwerbehinderter Arbeitsloser um 1,7 Prozent gesunken.“
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