Wer Solar Energie erzeugen möchte und dafür eine Photovoltaikanlage errichtet, bekommt eine Eigenverbrauchsvergütung. Dies wurde 2009 mit der EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz)-Novelle der Bundesregierung eingeführt. Experten rechnen damit, dass diese Regelung das Verbrauchsverhalten der Betreiber von Photovoltaikanlagen und Solar Energie Erzeuger nachhaltig verändern wird. Durch die Novelle soll nämlich der Eigenverbrauch für Erzeuger von Solar Energie attraktiver gemacht werden. So gibt es neben der Einspeisevergütung seit 2009 für neu in Betrieb genommene Anlagen auch noch eine Eigenverbrauchsvergütung. Hier bekommt der Solar Energie Erzeuger eine Vergütung für den Strom bezahlt, den er selbst verbraucht bzw. der in dessen unmittelbarer Nähe von Dritten verkonsumiert wird. Dabei unterliegt die Vergütung der jährlichen Degression (Eigenverbrauchsvergütung wird prozentual weniger), aber auch einer zwanzigjährigen Garantie. Dabei hält sich also genauso wie bei der Einspeisevergütung. Allerdings werden Solar Energie Anlagen, die vor dem Jahr 2009 errichtet worden sind davon nicht mehr profitieren.
Im Moment gilt die Eigenverbrauchsvergütung nur für kleine Anlagen, die weniger als 30 kW besitzen und an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Aus der Neuregelung können bislang größere Solarenergie Betriebe und Inselanlagen keinen Nutzen ziehen.
Man muss allerdings dem Netzbetreiber einen Nachweis über die selbstgenutzte Strommenge erbringen, weshalb zum Erfassen des Eigenverbrauchs auch ein zusätzlicher Zähler benötigt wird. So empfiehlt der Bundesverband der Solar Energie Wirtschaft den Betreibern, dass sie einen Zwei-Richtungszähler einbauen, der die Stromeinspeisung und den Strombezug innerhalb eines Gerätes erfasst.