SOLMS/FRIEDHOFF: Rechtsmittel einlegen

Berlin (pressrelations) –

SOLMS/FRIEDHOFF: Rechtsmittel einlegen

Berlin. Der FDP-Bundesschatzmeister DR. HERMANN OTTO SOLMS und der Schatzmeister des FDP-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, PAUL FRIEDHOFF, erklärten heute zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu einer Klage der FDP:

„Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute den Sanktionsbescheid des Bundestagspräsidenten über insgesamt 3,463 Mio. Euro gegen die FDP bestätigt. Zugleich hat das Verwaltungsgericht deutlich gemacht, dass die zu klärenden Fragen von sehr grundsätzlicher Bedeutung sind. Das Gericht hat Berufung und die Sprung-Revision zugelassen.

Wir werden den Gremien der FDP das Einlegen der zugelassenen Rechtsmittel empfehlen.

Die FDP hat sich seit dem Bekanntwerden der Verstöße gegen das Parteiengesetz durch den damaligen Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann in Nordrhein-Westfalen stets zu ihrer Verantwortung bekannt, wenngleich sie wie ihre Mitglieder selbst zum Opfer der rechtswidrigen Handlungen Einzelner geworden ist. Klagegegenstand vor dem Berliner Verwaltungsgericht war lediglich die Angemessenheit der daraus erwachsenen Sanktionen durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Der FDP bleibt es wichtig, die eigene intensive Aufklärungsarbeit der rechtswidrigen Spendenvorgänge und die Chancengleichheit durch Gleichbehandlung gegenüber anderen, größeren Parteien ausreichend gewürdigt zu sehen.

Der FDP-Landesverband NRW hat für die erwarteten Sanktionen frühzeitig Vorsorge getroffen, so dass die Handlungsfähigkeit der Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jederzeit gewährleistet ist.“

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