Soziale Revision der Entsenderichtlinie: Lohndumping in der EU verhindern
Zur Einbringung des SPD-Antrags zur sozialen Revision der Entsenderichtlinie erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zustaendige Berichterstatter Josip Juratovic:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird am heutigen Donnerstag den Antrag „Fuer eine soziale Revision der Entsenderichtlinie“ in erster Lesung in den Bundestag einbringen.
Durch die Entsenderichtlinie, die seit 1996 europaweit gilt, wird geregelt, zu welchen Bedingungen Arbeitnehmer in einem anderen EU-Staat arbeiten koennen. Auslaendische Unternehmen sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Arbeitsbedingungen zu beschaeftigen, die das Gastland in allgemeinverbindlichen Tarifvertraegen und Rechts- und Verwaltungsvorschriften festlegen kann.
In den vergangenen Jahren wurde die Entsenderichtlinie, deren urspruengliche Ziele ein fairer Wettbewerb ohne Lohndumping und Arbeitnehmerschutz waren, vom Europaeischen Gerichtshof zu einer Maximalrichtlinie uminterpretiert. Durch die Entsenderichtlinie duerften demnach nur geringe Mindeststandards festgelegt werden, die auch von den entsendenden Unternehmern eingefordert werden duerfen. Um dieser Uminterpretation entgegenzuwirken, ist es notwendig, die Richtlinie zu revidieren und zurueck zu ihren urspruenglichen Zielen zu bringen.
Die SPD-Bundestagsfraktion stellt an eine solche soziale Revision der Richtlinie die Forderung, den Grundsatz „Gleiche
Lohn- und Arbeitsbedingungen fuer gleiche Arbeit am gleichen Ort.“ umzusetzen. Nur so kann ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen entstehen, der nicht auf Lohndumping basiert. Zudem muessen oeffentliche Auftraggeber das Recht haben, bei oeffentlichen Auftraegen Tariftreueklauseln anzuwenden, also die Einhaltung von Tarifvertraegen als Voraussetzung bei der Auftragsvergabe zu fordern.
In Deutschland wurde die Entsenderichtlinie mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz umgesetzt. Bisher existieren nur in wenigen Branchen allgemeinverbindliche Tarifvertraege. In den meisten Branchen sind damit keine Standards festgelegt, die auch fuer entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gueltig sind.
Insbesondere mit Blick auf die Vollendung der Arbeitnehmerfreizuegigkeit 2011 fordern wir die Regierung auf, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auszuweiten, damit es Lohndumping in mehr Branchen verhindern kann.
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