Lehrte, 12. August 2013 Vielen sind die Zusammenhänge in diesem sozialen Bereich nicht ausreichend bekannt, was daran liegen mag, dass die komplizierten Zusammenhänge nicht leicht verständlich erklärt werden. Die Arbeitslosigkeit blickt seit 1927 (Weimarer Republik) auf eine wechselhafte Entwicklung zurück. Mit der Arbeitslosenhilfe von 1939 hatten auf Arbeitslosenunterstützung alle arbeitsfähigen, arbeitswilligen und bedürftigen Arbeitslose Anspruch.
Unter Adenauer wurde 1959 Arbeitslosenhilfe als Fürsorgeleistung eingeführt, die im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Am 1.1.2005 erfolgte eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. „Die Sozialhilfe in Deutschland ist im Zwölften Buch Sozialhilfebuch (SGB XII. Sozialhilfe) geregelt. Die öffentlich-rechtliche Sozialleistung hat im System der sozialen Sicherheit die Funktion einer Grundsicherung.“
„Aus dem in Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich garantierten Sozialprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Staates, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen (soziokulturelles Existenzminimum) Das jeweils aktuelle Sozialhilferecht konkretisiert diesen Mindeststandard in materiellem Recht, aus dem sich konkrete und einklagbare Leistungsansprüche bedürftiger Personen herleiten lassen. Das Leitprinzip des menschenwürdigen Daseins wird im SGB XII §1 Satz 1 dem Gesetz programmatisch vorangestellt.“
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“
„Zur Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums kommt Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt für solche Personen in Betracht. die nicht (mehr) erwerbsfähig sind, beispielsweise wegen Alters oder wegen voller Erwerbsminderung. Leben nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die selbst Arbeitslosengeld II (Alg II) dem Grunde nach beanspruchen kann, erhalten sie nicht Sozialhilfe, sondern Sozialgeld nach dem SGB II, wenn sie nicht Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung haben (Wikipedie).“
Arbeitslosengeld II erhalten alle Erwerbsfähigen, Leistungsberechtigte Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was an Arbeitslosengeld dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt. Die gesetzliche Regelung ist eindeutig, Erwerbsfähige erhalten Arbeitslosengeld II. Die Agentur für Arbeit trägt die Kosten für Regelleistungen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarf und Eingliederungsmaßnahmen,
Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben ab dem 01.01.2005 nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII). Daneben sind im SGB XII auch die Regelungen für Grundsicherungsleistungen für dauerhaft Erwerbsunfähige enthalten. (Sie waren zuvor im GSiG (Grundsicherungsgesetz). Die Kommune trägt die Kosten der Unterkunft und Heizung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, einmalige Leistung und flankierende Dienstleistungen.
Immer mehr Menschen sind von Armut betroffen oder rücken an die Armutsgrenze. Politiker, Wissenschaftler, Banker, Lobbys und die Finanzelite beziehen das Gemeinwohl gerne in ihre Betrachtungen ein. Sie wollen wie die politische Opposition das gemeinsam Beste, gemeinsamen Nutzen, gemeinsame Wohlfahrt, das Gute eines Gemeinwesens. Gemeinwohl zieht heute auf Ehe, Familie, Verein, Politik, Religion, Land und Völkergemeinschaften mit ein. In Wahrheit überwiegen jedoch Einzel- und Gruppeninteressen.
7 Millionen Beschäftigte die unter 8,50 Euro pro Stunde verdienen, 7,5 Millionen Regelsatz-Empfänger und 12 Millionen Rentner die arm sind oder an der Armutsgrenzen leben, darunter 7 Millionen Schwerbeschädigte. Dazu kommen 2,5 Millionen arme Kinder und 2,5 Millionen Berechtigte, die aus Scham oder Unwissenheit ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen. Die Beschäftigten leiden unter Billig- und Dumpinglöhne, Leiharbeit und Minijobs und der Tendenz, dass immer mehr Menschen an Werkverträge gebunden werde, die keine Sozialleistungen kennen. Hinzu kommt, dass Frauen für die gleiche Arbeit die ihre männlichen Kollegen leisten, 22 Prozent weniger verdienen. Die Beschäftigten tragen eine Steuerlast von 53 Prozent auf ihr Bruttoeinkommen. Sie arbeiten bis zum 10. Juli für den Staat.
Wenn man in diesem Zusammenhang die Entwicklung zukünftiger Renten für diesen Personenkreis sieht kann einem angst und bange werden. Niedriglöhne werden weiter sinkende Niedrigrenten erzeugen. Wissenschaftliche Vorschläge das zu ändern sind schwer durchsetzbar. Je höher die Einkommen, umso höher die Wahlbeteiligung, umso höher der politische Einfluss. Die Wohlhabenden können sich besser organisieren, Unternehmen drücken mit ihrer Macht auf die Politik, um ihre Ziele zu erreichen. Auf der anderen Seite sind mehr als die Hälfte der Bezieher von Sozialhilfe zum Lebensunterhalt Nichtwähler. Sie haben keine Lobbys und einen deutlich geringeren Einfluss, wenn gekürzt wird, dann, wo der Widerstand im politischen Bereich geringer ist.
Jeder volljährige Deutsche ist mit privaten Schulden und Staatsschulden von rund 49.500 Euro belastet. Deutschland ist zudem, nach dem Maastricht Referenzwert von 60 %, mit rund 500 Mrd. Euro überschuldet. Die Überschuldung der USA, der EU und Japans liegt bei rund 14 Billionen Euro. Wie sollen die Menschen diese jemals zurückzahlen können? Zusammen dürften die Notenbanken zwischenzeitlich zusätzlich 8 – 10 Billionen frisch gedrucktes Geld in die Märkte gepumpt haben. Wer glaubt daran, dass man dieses Geld wieder aus den Märkten nehmen könnte?
In Deutschland hat die Regierung das zusätzliche Problem, dass die Opposition, mit Ihnen Gewerkschaften, Kirchen und Sozialverbände gemeinsame Forderungen formulieren: Wiedereinführung der Vermögenssteuer, Erhöhung der Erbschaftssteuer, flächendeckende Mindestlöhne, Steuererhöhung für Einkommen ab 80.000/120.000/150.000 Euro, Mindestrenten und Grundsicherung für Kinder, Abschaffung des Elterngeldes und Rücknahme des Steuergeschenkes an Hoteliers in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr. Angela Merkel lehnt diese Forderungen rundweg ab. Sie möchte 30 Mrd. Euro als Wahlgeschenke verteilen.
Die Regierungen haben die Probleme, dass sie nicht extrem sparen und konsolidieren können und, was schwerwiegender ist, ihre Einnahmen sinken. Alternative Vorschläge bietet die Initiative Agenda 2011 – 2012. Bereits im Mai 2010 wurde der Öffentlichkeit ein Sanierungsprogramm mit einem jährlichen Volumen von über 275 Mrd. Euro vorgestellt, das für ausgeglichene Haushalte, Rückführung der Staatsschulden und mehr Gerechtigkeit – soziale Gerechtigkeit – steht.
Dieter Neumann
Dieter Neumann
Agenda 2011 – 2012
Agenda News
31275 Lehrte
Wintershall Allee 7
Telefon/Fax 05132-52919
info@agenda2011-2012.de
www.agenda2011-2012.de
Die Initiative Agenda 2011- 2012 wurde am 20. Mai 2010 gegründet und hat sich auf Konsolidierung der Einzelhaushalte, ausgeglichene Bundeshaushalte und Rückführung der Staatsschulden spezialisiert. Es ist wahrscheinlich die einzige Institution in Europa, die ein Sanierungskonzept mit einem jährlichen Volumen von über 275 Milliarden Euro anbietet. Der Schwerpunkt liegt in Öffentlichkeitsarbeit und konzeptionelle Unterstützung der Regierung und Opposition. Das Gründungsprotokoll ist 2010 als Sachbuch erschienen. Für weitere Informationen stehen die Internetseiten Agenda 2011 – 2012 und die Online-Zeitung Agenda News zur Verfügung. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.