(BSOZD.com-NEWS) Wiesbaden. „Bei der Veränderung des Sparkassengesetzes setzen wir die von den GRÜNEN seit Jahren vertretenen wichtigen Forderungen endlich um“, unterstreicht die wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Margaretha Hölldobler-Heumüller, das Einbringen des gemeinsamen Änderungsantrags von GRÜNEN, FDP und CDU. „Uns war nie klar, warum die SPD unseren Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf nicht mittragen wollte. Auch im jetzigen Änderungsantrag sind alle wichtigen Forderungen der SPD enthalten.“
DIE GRÜNEN stellen klar, dass nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzentwurfs die Sparkassen im öffentlichen Eigentum bleiben und die Beteiligung Privater durch die Abschaffung der Möglichkeit, Stammkapital zu bilden, ausgeschlossen wird. „Es werden neue Formen der Zusammenarbeit von Sparkassen auf freiwilliger Basis geschaffen und somit ein entscheidender Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der im öffentlichen Eigentum befindlichen Sparkassen gegenüber ihren Konkurrenten geleistet. Dieses Mehr an Zusammenarbeit bedeutet jedoch nicht die Aufgabe der wichtigen regionalen Verankerung der Sparkassen.“
Wichtig ist den GRÜNEN auch, dass endlich ein „Girokonto für alle“ eingeführt wird und die Beratung von Unternehmensgründern ausgeweitet wird. Zudem sollen die Sparkassen demokratischer und transparenter werden. So sollen die Sparkassenverwaltungsräte zukünftig vollständig in den Parlamenten der Träger gewählt werden. Ihre Rechte und Qualifikationsmöglichkeiten sollen erweitert werden.
„Der Änderungsantrag gibt den Sparkassen eine klare und auf Dauer tragfähige Basis. Er ermöglicht den Sparkassenträgern in ganz Hessen so ein schnelles Handeln angesichts der Konzentrationsprozesse im Bankenmarkt. Eine weitere Verzögerung der Entscheidungen wäre vor dem Hintergrund dieser Entwicklung nicht vertretbar“, stellt Margaretha Hölldobler-Heumüller fest.
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