SPD-Medienkommission legt Eckpunkte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vor

Berlin (pressrelations) –

SPD-Medienkommission legt Eckpunkte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vor

Die SPD-Medienkommission hat Eckpunkte für eine zukunftsorientierte und faire Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internetzeitalter erarbeitet. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL erklärt dazu:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz ein unverzichtbares Element in einem Mediensystem, das den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft entsprechen soll. Es gilt daher unverändert der Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber, als Gegenleistung zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags für eine zukunftsorientierte und ausreichende Gebührenausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen.

Die Verfügbarkeit von Rundfunk- und sonstigen Medienangeboten via Internet bietet ungeahnte neue Möglichkeiten der Kommunikation in einem demokratischen Staatswesen. Die SPD sieht darin in erster Linie eine große Chance. Der damit einhergehende gesellschaftliche Veränderungsprozess erfordert aber auch vom Gesetzgeber entsprechende Anpassungen. Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne europarechtlicher Vorgaben präzisiert und die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet neu geregelt. Dabei wurde zugleich den Vorgaben des BVerfG (zuletzt Entscheidung vom 11.09.2007) zur Rundfunkfinanzierung Rechnung getragen. Basis für die Rundfunkgebührenerhebung ist das Vorhalten eines Rundfunkempfangsgerätes (gerätebasierte Rundfunkgebühr). Nachdem sich die Länderparlamente zunächst darauf verständigt hatten, für so genannte neuartige Geräte (PC, Handy etc.), die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, die Gebührenpflicht bis zum 31.12.2006 auszusetzen, wurde mit dem am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen Rundfunkgebührenstaatsvertrag „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ eine Gebührenpflicht bestätigt, sofern keine traditionellen Rundfunkempfangsgeräte mehr zum Empfang bereit gehalten werden. Dies führte allerdings umgehend zu heftigem Widerspruch.

Die Ministerpräsidenten beabsichtigen nunmehr, im Juni über eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zu entscheiden.

Die SPD-Medienkommission hat sich auf Eckpunkte verständigt, die für die Neuordnung der Rundfunkgebührenfinanzierung aus sozialdemokratischer Sicht unverzichtbar sind:

1. Die SPD unterstützt die Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung. Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht, da immer mehr Multifunktionsgeräte, die für ganz andere Zwecke angeschafft werden, technisch auch zum Empfang von Rundfunk geeignet sind (Computer, Handy etc.). Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung notwendig.

2. Die SPD plädiert für eine behutsame Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit unter Berücksichtigung europarechtlicher (beihilferechtlicher) und abgabenrechtlicher Vorgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausschließlich auf Haushalte ausgerichtete Gebührenpflicht die Gefahr einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr impliziert und eine Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission mit weitreichenden Folgen für die deutsche Medienordnung nach sich
ziehen könnte.

3. Die neue Gebührenfinanzierung wird an folgenden Parametern gemessen werden:

Langfristige Gebührensicherheit
Die neue Gebühr sollte eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz haben, die die verfassungsrechtliche Grundfrage der ausreichenden Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine möglichst lange Zeit aus einer ständigen aktuellen politischen Diskussion heraushalten kann.

Aufkommensneutralität
Der durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellte Finanzbedarf und damit die Höhe der Rundfunkgebühr, die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist, ist verfassungsrechtlich abgesichert. Dies enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen.

Aufkommensneutralität (in der Verteilung Privat <>Nichtprivat) Die Sicherung von Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich bislang die Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstige Einrichtungen) mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens beteiligt hat. An dieser Lastenaufteilung ist festzuhalten, d.h. die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher.

Verringerung des Kontrollbedarfs
Das jetzige System zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die zur Sicherstellung der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Einheitlichkeit der Rundfunkgebühr
Am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr ist jedenfalls festzuhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen muss.

Angemessener Finanzausgleich
Die Medienkommission nimmt Bezug auf ihren Beschluss vom 16.03.2009, in der sie bereits eine Erhöhung des Finanzausgleichs auf Basis der Feststellungen im 16. KEF-Bericht gefordert hatte. An diesen Feststellungen hat sich durch den 17. KEF-Bericht vom Dezember 2009 nichts geändert. Ergänzend kommt hinzu, dass sich zwischenzeitlich der Ausbau der Maßnahmen zum Leistungs- und Gegenleistungsausgleich im Sinne der Bonner und später Hamburger Beschlüsse der Intendantinnen und Intendanten als auf lange Sicht untaugliches, weil viel zu bürokratisches Mittel erwiesen haben. In der Summe machen die Finanzausgleichssumme und der mühsam ausgehandelte Leistungs- und Gegenleistungsausgleich etwa 1,5% des Nettogebührenaufkommens der ARD aus.
Die Medienkommission plädiert daher nachdrücklich für eine entsprechende Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Unabhängig davon hält es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.

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