SPD verhindert weitere Verbesserungen für Familien

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Familienleistungsgesetz – Wir wollten das Schulbedarfspaket über die zehnte Jahrgangstufe hinaus ausweiten – Anlässlich der Verabschiedung des Familienleistungsgesetzes erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:

Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Familienleistungsgesetz werden Familien im kommenden Jahr um mehr als zwei Milliarden Euro entlastet: Nach sieben Jahren gibt es endlich wieder eine Kindergelderhöhung, und zwar eine, die vor allem kinderreichen Familien zugute kommt: Familien mit drei Kindern verfügen demnächst über 432 Euro Kindergeld mehr im Jahr, Familien mit vier Kindern über 624 Euro mehr Kindergeld.

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Neben der Anhebung des Kindergeldes wird mit dem Gesetz auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht und Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben und nicht von der Kindergelderhöhung profitieren, erhalten ab dem kommenden Jahr vom ersten bis zum 10. Schuljahr ein Schulstarterpaket in Höhe von 100 Euro.

Darüber hinaus wird die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, von der Hilfe im Haus bis hin zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger, deutlich ausgeweitet und vereinheitlicht. Familien haben dadurch einerseits mehr Entlastung im Alltag, anderseits schaffen sie Arbeitsplätze im Haushalt.

Die Union bedauert, dass weitere Verbesserungen zugunsten der Familien am Widerstand der SPD scheiterten. Zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit wurde eine zwischen den Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD getroffene Vereinbarung im Nachhinein von den Sozialdemokraten für nichtig erklärt: CDU/CSU wollten das Schulbedarfspaket über die zehnte Jahrgangstufe hinaus ausweiten und die Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für die Kinderbetreuung erweitern von nichtschulpflichtigen Kindern auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Dies wäre eine große Hilfe bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit gewesen.

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