Staatssekretär Otto begrüßt Klarstellung des EuGH
Durch das heute ergangene Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die nationalen Bestimmungen zur Regulierung neuer Telekommunikationsmärkte (§§ 9a, 3 Nr. 12 b TKG) als Verstoß gegen den bestehenden EU-Rechtsrahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation gewertet. Der Gerichtshof stellt insbesondere fest, dass nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Sektor mit sämtlichen verbundenen Eingriffsmöglichkeiten der Regulierung zu unterwerfen sei und dementsprechend dem nationalen Gesetzgeber Vorgaben zur Entscheidung über das „ob“ regulatorischer Maßnahmen verwehrt seien. Das Urteil betrifft eine 2007 geschaffene Regelung und zieht dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers enge Grenzen. Es stellt damit eine wichtige Weichenstellung für die nationale Umsetzung europäischen Rechts dar. Dies wird die neue Bundesregierung bei der Umsetzung des neuen europäischen TK-Rechtsrahmens berücksichtigen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: „Der EuGH hat mit seinem heutigen Urteil für Klarheit gesorgt und bestätigt darüber hinaus meine langjährige wettbewerbspolitische Haltung. Das ist zu begrüßen und von grundsätzlicher Bedeutung für die Arbeit der neuen Bundesregierung.“
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