STADLER: Unzureichenden Schutz der „Berufsgeheimnisträger“, insbesondere der Journalisten, im BKA-Gesetz beseitigen

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur heutigen Ausschussberatung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) erklärt der FDP Innenpolitiker und stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses Max STADLER:

Die Regelungen der großen Koalition zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern, insbesondere Journalisten, sind unzureichend und bleiben im BKA-Gesetz sogar hinter dem künftigen bayerischen Polizeirecht zurück.

Die FDP hat bei den Koalitionsverhandlungen in Bayern gegenüber der CSU durchgesetzt, dass im dortigen Landesrecht Journalisten voll als Berufsgeheimnisträger anerkannt werden. Damit wird die vertrauliche Kommunikation zwischen Informanten und Journalisten geschützt. Dies dient dem hohen Gut der Pressefreiheit. CDU/CSU und SPD versäumen im Bund erneut die Gelegenheit, diesen notwendigen rechtsstaatlichen Standard zu erreichen.

Das BKA-Gesetz regelt unter anderem die Befragungsbefugnis und die Auskunftspflicht. Demnach müssen die nach §§ 52 bis 55 StPO Zeugnisverweigerungsberechtigten aussagen, wenn eine Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht. Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete werden davon zwar wiederum ausgenommen; andere Berufgeheimnisträger, wie sonstige Rechtsanwälte und Journalisten, werden jedoch dadurch in unzulässiger Weise in ihren Rechten beschnitten.

Bei der Regelung über den Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen wird ein unterschiedliches Schutzniveau von Berufsgeheimnisträgern fortgeführt, das nicht sachgerecht ist. Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete werden umfassend geschützt, bei sonstigen Rechtsanwälten und Journalisten ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Die FDP fordert eine Aufhebung dieser Zweiteilung.

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