SWR begrüßt Grundausrichtung der Reform des Staatsvertrags
Stuttgart, Mainz. In ihren jeweiligen Kabinettssitzungen am 26. Juni 2012 haben die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den Entwurf eines überarbeiteten Staatsvertrages über den Südwestrundfunk (SWR) beraten. Die Eckpunkte sind inzwischen dem SWR übermittelt worden. Der Intendant des SWR, Peter Boudgoust, begrüßt die Grundausrichtung des Novellierungsentwurfs, insbesondere
- die Anpassung des Auftrags des SWR an die aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Regelungen,
- die nachhaltige Flexibilisierung der Organisationsstrukturen des SWR,
- die Stärkung der binnenpluralen Kontrolle des SWR sowie
- die unverändert wichtige Verwurzelung des SWR in Land und Region.
Hierdurch, so Boudgoust, werde die Wettbewerbsfähigkeit des Südwestrundfunks auch für die zukünftigen Entwicklungen im Medienbereich gestärkt, zugleich die regionale Verankerung sowie die identitätsstiftende Wirkung des Senders betont. In einzelnen Regelungspunkten sieht der SWR indessen noch Erörterungsbedarf. Boudgoust geht davon aus, dass der SWR im Rahmen der üblichen Anhörungen Gelegenheit gegeben wird, seine Positionen zu diesen Fragen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel 0711/929-11030, wolfgang.utz@swr.de