Trennung & Scheidung – Wann gilt eine Ehe als zerrüttet?

Damit eine Ehe geschieden werden kann, muss sie gemäß § 1565 Abs.1 BGB gescheitert sein. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer zerrütteten Ehe. Doch wann gilt eine Ehe als zerrüttet und wie sind die Voraussetzungen für eine Scheidung, wenn der Ex-Partner dem Scheidungsantrag widerspricht?

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Scheidung möglich?

Grundsätzlich kann eine Ehe dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Leben die Ex-Partner seit mindestens einem Jahr getrennt und sind beide mit einer Scheidung einverstanden, wird das Scheitern der Ehe gemäß § 1566 Abs. 1 BGB unwiderlegbar vermutet. Stimmt einer der Partner dem Antrag auf Scheidung jedoch nicht zu, muss die Zerrüttung der Ehe anderweitig bewiesen werden. Eine Zerrüttung zeichnet sich nach ständiger Rechtsprechung dadurch aus, dass nicht die Erwartung besteht, dass die Ehegatten die Lebensgemeinschaft in Zukunft wiederherstellen werden.

Bei einer Trennung der Ex-Partner von unter einem Jahr kann die Ehe nur in Ausnahmefällen geschieden werden.

Wodurch zeichnet sich eine Zerrüttung der Ehe aus?

Bei einem Paar, das sich darüber einig ist, dass es geschieden werden möchte und das seit mindestens einem Jahr in Trennung lebt, muss nicht zusätzlich eine Zerrüttung der Ehe nachgewiesen werden. Anders sieht es allerdings aus, wenn einer der Ehepartner nach einjähriger Trennung dem Antrag auf Scheidung widerspricht. In diesem Fall muss sich die Zerrüttung der Ehe aus anderen Umständen ergeben. Eine Trennung von mindestens drei Jahren reicht nach Ansicht der Juristen aus, um von einem Scheitern der Ehe auszugehen. Eine so lange Trennung oder andere Indikatoren, die auf zerrüttete Verhältnisse innerhalb der Ehe hindeuten, ermöglichen eine Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ex-Partners.

Welche Umstände können noch auf eine Zerrüttung der Ehe hindeuten?

Wenn der die Scheidung beantragende Ehepartner durch sein Verhalten und seine Äußerungen vor Gericht erkennen lässt, dass er keinesfalls bereit ist, die Ehe fortzusetzen und eine entsprechend lange Trennung diese Geisteshaltung untermauert, dann kann auch der Wille des anderen Partners, an der Ehe festzuhalten, eine Scheidung langfristig nicht verhindern. Selbst wenn eine dreijährige Trennung noch nicht vollzogen würde, kann eine neue Partnerschaft einer der Eheleute für eine Zerrüttung der Ehe und damit für eine Scheidung sprechen.

Fazit: Sprechen sich Ex-Partner nach einer Trennung von einem Jahr nicht einvernehmlich für eine Scheidung aus, dann kann eine dreijährige Trennung oder andere Umstände, die eine Zerrüttung der Ehe beweisen, wie beispielsweise eine neue, ernsthafte Partnerschaft eines Partners, das Scheitern der Ehe darlegen. Der einseitige Wunsch eines Partners an der Ehe festzuhalten, ist dann unerheblich.

Giuseppe M. Landucci
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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