TÜV NORD Akademie: Seminar klärt Änderungen des neuen Datenschutzgesetzes
Hamburg: Für Unternehmen gibt es akuten Handlungsbedarf, nachdem Bundestag und Bundesrat das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet haben. Änderungen stehen vor allem in den Bereichen Adresshandel und im Arbeitnehmerdatenschutz an. In diesem Zusammenhang werden die Bußgeldtatbestände verschärft; die Rechte der betrieblichen Datenschutzbeauftragten deutlich gestärkt. Das Seminar der TÜV NORD Akademie „Das neue Bundesdatenschutzgesetz ? Novellierung des Datenschutzrechts“ informiert betriebliche Datenschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter aller Branchen über die wichtigsten Neuerungen. Das Seminar findet bundesweit an zwölf Standorten statt.
„Reichlich Diskussionsstoff liefern die präziser gefassten Vorschriften zur Auftragsdatenverarbeitung. Für Unternehmen besteht hier akuter Handlungsbedarf, da die neuen Regelungen sehr komplex sind. Ich empfehle allen Unternehmen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verträge und deren Verarbeitung zu überprüfen“, sagt Rechtsanwalt Frank Henkel, Leiter des Seminars zum neuen Datenschutzgesetz.
Henkel gibt einen Überblick über die beschlossenen Gesetzesänderungen, deren in Kraft treten sowie entsprechende Übergangsregeln. Er zeigt den Teilnehmern die Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse, so dass sie nach dem Besuch der Veranstaltung über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen in ihrem Unternehmen umzusetzen.
Die Novellierung des BDSG wurde im Sommer 2009 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es wird in drei Stufen wirksam. Seit 1. September besteht eine Informationspflicht von Unternehmen bei Datenschutzpannen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte genießen nun gesetzlichen Kündigungsschutz ähnlich dem für Betriebsratsmitglieder. Zudem haben sie einen Anspruch auf Weiterbildung. Gestärkt werden auch die Befugnisse der Aufsichtsbehörden. Weitere Neuerungen folgen ab dem 1. April 2010 zum Scoring und zur Meldung bestimmter Daten in den Auskunftsbestand von Auskunfteien. Ab dem 1. Juni 2010 werden Hindernisse innerhalb der Europäischen Union beseitigt. Kreditgeber aus dem europäischen Ausland erhalten dann einen gesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung bei Anfragen.
Einzelheiten sind zu erfahren unter der Telefonnummer 040 8557-2696. Anmeldungen sind schriftlich möglich bei der TÜV NORD Akademie in Hamburg, Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg, per Fax an 040 8557-2782 oder per E-Mail akd-hh@tuev-nord.de .
Einzelne Seminare aus dem kompletten Angebot der TÜV NORD Akademie lassen sich online suchen und buchen unter www.tuevnordakademie.de/seminare .
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„Wir machen die Welt sicherer“: Die TÜV NORD Gruppe (www.tuev-nord.de ) ist mit über 8.400 Mitarbeitern, davon mehr als 6.300 mit technisch-naturwissenschaftlichem Hintergrund, einer der größten technischen Dienstleister in Deutschland. Darüber hinaus ist sie in über 70 Staaten Europas, Asiens, Afrikas und Amerikas tätig. Die führende Marktposition verdankt die Gruppe der technischen Kompetenz und einem breiten Beratungs-, Service- und Prüfspektrum in den Geschäftsbereichen Mobilität, Industrie Services, International, Rohstoffe sowie Bildung und Personal.
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Die TÜV NORD Akademie (www.tuevnordakademie.de ) ist eines der großen Bildungsunternehmen in Deutschland. Pro Jahr verzeichnet sie mehr als 45.000 zufriedene Absolventen. Die TÜV NORD Akademie ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und lebt ihr QM-System zum Nutzen ihrer Kunden. Durch aktive Beteiligung an modernen Managementsystemen, beispielsweise die Mitgliedschaft in der EFQM (European Foundation for Quality Management), fördert die TÜV NORD Akademie kontinuierlich die Qualitätsverbesserung in ihren Seminaren.
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