BSOZD.com-News Hannover. (pressrelations) – München: Bei den meisten der etwa 17 Millionen Gebäude in Deutschland besteht ein erheblicher energetischer Optimierungsbedarf. Dies auch vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, bis 2020 die CO2-Emission um 40 Prozent zu reduzieren. Über Möglichkeiten einer massiven Energie¬einsparung informiert die TÜV NORD Gruppe während der Internationalen Fachmesse für Gewerbeimmobilien Expo Real in München am Stand 10 in Halle B1.
Keine Erneuerbaren Energien bei Neubauten einzusetzen, wird künftig mit hohen Bußgeldern bestraft, weil bundesweit das neue Wärmegesetz 2009 gilt. Dies vor dem Hintergrund, dass etwa ein Drittel des jährlichen Energieverbrauchs in Deutschland zur Beheizung von Gebäuden und für die Warmwasseraufbereitung aufgewendet wird. Ein Großteil der teuer produzierten Raumwärme verschwindet durch Wände, Dächer, Fenster und Türen, aber auch durch den Betrieb veralteter ineffizienter Heizkessel. Hier liegt nach Ansicht der TÜV NORD Gruppe ein großes Energieeinsparungs¬potenzial, das durch die Umsetzung intelligenter wärmedämmender Maßnahmen genutzt werden kann. Eine energetische Gebäudesanierung kann somit den Energiebedarf und den Schadstoffausstoß bestehender Gebäude deutlich reduzieren und gleichzeitig die langfristige Wertsteigerung der Immobilie sichern.
Der Verknappung fossiler Energieträger, steigender Energiekosten und der wachsenden Bedeutung des Klimaschutzes wird der Gesetzgeber mit der im Oktober 2007 verabschiedeten Energiesparverordnung gerecht. In ihr werden wesentlich höhere Anforderungen als bisher an Energieeinsparung und Energieeffizienz gestellt und geregelt. Zudem schreibt sie die Vorlage eines Energieausweises für Gebäude vor, wenn bei einer Immobilie ein Nutzerwechsel stattfindet.
Seit Beginn dieses Jahres ist ein Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht sowie für alle Nichtwohngebäude seit Mitte dieses Jahres. Seit wenigen Tagen, dem 1. Oktober, sind für alle Gebäude, die neu einen Energieausweis erhalten, Bedarfsausweise Pflicht. „Aber diese sind nur pflichtbindend bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung“, betont Carsten Horstmann von TÜV NORD Bauqualität. Viele Einzelheiten, die für Verwirrung sorgen und über die Fachleute der TÜV NORD Gruppe während der Messe Expo Real informieren und beraten.
Die Erstellung eines Bedarfsausweises rechnet sich für jeden verantwortlichen Betreiber einer Wohnimmobilie unabhängig von der Absicht eines Nutzerwechsels, weil der Ausweis sämtliche Informationen zur Energiebilanz eines Gebäudes liefert und so fundierte Aussagen zu Verbesserungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Wirt¬schaftlichkeitsaussagen ermöglicht. Das spart Energie und damit Kosten. Stephan Kuß, Vertriebsleiter von TÜV NORD Systems: „Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist damit praktisch eine lohnende Energieberatung mit dem Sahnehäubchen Energie¬ausweis.“
Pressekontakt/Redaktion dieser Meldung:
TÜV NORD Gruppe · Konzern-Kommunikation Jochen May
Telefon 0511 986-1324, Fax -28991324
Mail: presse@tuev-nord.de
Web: www.tuev-nord.de/presse