Umfang des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung

Teure Möbel, hochwertige technische Geräte – für diese und andere Dinge ist die Hausratversicherung wichtig.
Gott sei Dank hatte Familie Ahrens Rauchmelder im Haus. Nachts fing dieser laut an zu piepen und aus dem Wohnzimmer drang bereits unter der Tür Rauch durch. Ein Kurzschluss im Fernseher war die Ursache. Familie Ahrens verließ die Mietwohnung und warnte auch alle Nachbarn. Die Feuerwehr bezifferte den Schaden auf rund 60.000 Euro. Da die betroffene Wohnung sich in einem Altbau befindet, drang auch Löschwasser in die darunter liegende Wohnung. Hier kamen Hausrat- und Einrichtungsgegenstände zu Schaden.

Für die Schäden am Hausrat treten die Hausratversicherung der beiden Mieter ein. Für die Schäden am Dach und an den Böden leistet die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Wenn der Mieter, dessen Hausratgegenstände nun durch das Löschwasser beschädigt und zerstört wurden nun keine Hausratversicherung besitzt, muss er seinen Schaden selber tragen. Denn die Hausratversicherung des Mieters, bei dem das Feuer ausbrach, zahlt nur den Schaden, die nach seinem Vertrag versichert sind

Informationen zur Hausratversicherung: http://vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Die Hausratversicherung ist ersatzpflichtig, wenn eine versicherte Sache (z. B. Möbel) durch eine versicherte Gefahr (z. B. Brand oder Blitzschlag) oder als Folge einer versicherten Gefahr am Versicherungsort zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt.

Nach den VHB ist der gesamte Hausrat versichert. Dazu gehören Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Bargeld und Wertsachen können in der Hausratversicherung mit Entschädigungsgrenzen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Zum Sachbegriff „Gesamter Hausrat“ gehören z. B. auch Haustiere, Pflanzen, Prothesen, Brillen, Musikinstrumente oder technische Gegenstände, die der Ausübung eines Hobbies dienen. Hier zu gehören Gegenstände, die im Haushalt untergebracht sind und außerhalb der Wohnung genutzt werden, z. B. die Campingausrüstung oder Sportgeräte. Die Hausratversicherung leistet aber nur, wenn eine versicherte Gefahr vorliegt.

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