(Artikel-Presse) Berlin. (pressrelations) – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe aus dem Umweltrecht in einer ausführlichen Debatte beraten.
Anstelle des ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuches beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, in dieser Legislaturperiode noch vier Teilbereiche mit gesetzlichen Einzelvorhaben zu regeln. Hierzu gehören das Wasser- und Naturschutzrecht, der Schutz vor ionisierender Strahlung und die Rechtsbereinigung im Umweltrecht. Mit dem Vorziehen der Einzelentwürfe möchte die Bundesregierung eine Rechtszersplitterung verhindern. Diese befürchtet sie vor allem im Wasser- und Naturschutzrecht. Denn ohne die vorgelegten Bestimmungen dürften die Länder ab 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen.
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Zu den Regierungsvorlagen beriet der Bundesrat heute insgesamt über 250 Änderungsvorschläge. Seine Stellungnahme fiel zu allen vier Gesetzentwürfen äußerst umfangreich aus.
Änderungen fordert der Bundesrat beispielsweise bei der für die Länder wichtigen Folgenbewältigung von Eingriffen in den Naturhaushalt. Hier sei mehr Flexibilität erforderlich, so dass im Einzelfall eine sach- und naturschutzgerechte Entscheidung getroffen werden kann. Außerdem sollte der Vertragsnaturschutz eine vorrangige Stellung erhalten. Denn auch er gewährleiste eine gesteigerte Flexibilisierung von Natur- und Landschaftsschutz.
Darüber hinaus appelliert der Bundesrat an die Fortsetzung deregulierender Maßnahmen. Vor allem bereits eingeleitete Schritte zur Entbürokratisierung müssten die Länder beibehalten dürfen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Richtlinienkonformität. Nach Ansicht des Bundesrates entsprechen zahlreiche Bestimmungen der Regierungsentwürfe nicht den europäischen Vorgaben.
Gesetzentwürfe aus dem Umweltrecht
Drucksachen 278/09 (B), 279/09 (B), 280/09 (B), 281/09 (B)
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