Unabhaengigkeit des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks schuetzen – Kanzlerin Merkel muss aktiv werden
Anlaesslich der am Freitag anstehenden Entscheidung im ZDF-Verwaltungsrat ueber die vom ZDF-Intendanten vorgeschlagene Vertragsverlaengerung fuer den Chefredakteur Nikolaus Brender erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:
Roland Koch gefaehrdet die Unabhaengigkeit des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Absicht des hessischen Ministerpraesidenten und der Union, ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender aus parteipolitischen Gruenden aus dem Amt zu entfernen, ist ein gefaehrlicher Eingriff in die Autonomie und die Staatsferne des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die SPD-Bundestagsfraktion appelliert eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates, sich nicht fuer eine derart offensichtliche Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit zur Verfuegung zu stellen. Wir plaedieren stattdessen dafuer, den amtierenden Chefredakteur durch ein deutliches Votum zu unterstuetzen. Aus guten Gruenden hat der ZDF-Intendant die Vertragsverlaengerung fuer einen bewaehrten Chefredakteur vorgeschlagen. Es waere unertraeglich, sollte sich Roland Koch, der sich als Oberintendant aufspielt, durchsetzen.
Nun sind sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel, auch in ihrer Eigenschaft als CDU-Bundesvorsitzende, als auch der Beauftragte der Bundesregierung fuer Kultur und Medien, Bernd Neumann, gefordert, deutlich Stellung zu beziehen. Sie muessen aktiv werden, um die Plaene des Hessischen Ministerpraesidenten zu stoppen. Nur so koennen die Rundfunkfreiheit und die grundgesetzliche Garantie der Staatsferne geschuetzt sowie die Unabhaengigkeit des ZDF-Intendanten und seines Chefredakteurs gewahrt werden.
Dankenswerterweise haben kuerzlich 35 renommierte Staatsrechtler in einem offenen Brief deutlich gegen die beabsichtigte staatliche Einflussnahme Position bezogen. Zu Recht weisen sie darauf hin, dass es um den offenkundigen Versuch geht, einen unabhaengigen Journalisten zu verdraengen und den Einfluss der Parteipolitik zu staerken. Sie verweisen in diesem Zusammenhanghang ausdruecklich auf die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG garantierte Rundfunkfreiheit.
Dabei geht es nicht generell um die Infragestellung der Mitwirkung der Politik neben anderen gesellschaftlichen Gruppen in den Aufsichtsgremien des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Grenze wird aber dort ueberschritten, wo durch den unangemessenen Einfluss die Unabhaengigkeit des Journalismus in Frage gestellt wird. Welche Gefahr darin liegt, die Rundfunkfreiheit und die Garantie der Staatsfreiheit in Frage zu stellen, wird uns in anderen Laendern deutlich vor Augen gefuehrt.
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