Versicherungen schließt man ab, um vor evtuell eintretenden Schadensfällen finanziell abgesichert zu sein. Die Qualität eines Versicherungsproduktes zeigt sich für den Kunden erst dann, wenn sie für einen Schaden zahlen soll. Dann zeigt sich, ob man vor Jahren die richtige Wahl getroffen hat bzw. die Beratung den Bedürfnissen entsprach.
Die VhV hat sich hinsichtlich des Leistungsumfanges eindeutig positioniert. Sie bietet ein Standardprodukt mit überdurchschnittlichen Leistungen, das durch den Tarifbaustein EXKLUSIV noch aufgewertet werden kann.
Im Schadensfall entsteht beim Versicherungskunden immer dann Verärgerung und Frust, wenn sie fest daran geglaubt haben, dass der entstandene Schaden gedeckt ist, er es aber nicht ist oder nicht lückenlos. Das ist oft bei der Berücksichtigung eines Mitwirkungsanteiles in der Unfallversicherung zutreffend. Der sogenannte Mitwirkungsanteil kommt immer dann zum Einsatz wenn eine Erkrankung Grund dafür ist, dass die Unfallfolgen höher sind wie ohne diese Erkrankung. Als Folge rechnet die Unfallversicherung diese Vorerkrankung an und mindert die Leistung.
Wann spricht man überhaupt von Unfall?
Bedeutsam für die Leistungspflicht des Versicherers ist nicht zuletzt die Definition des Unfallbegriffes selbst. So gilt z.B. ein herzinfarkt oder Schlaganfall, der einem Sturz vorausgeht, im Sinne der allgemeinen Definition nicht als Unfall im Sinne der Bedingungen und ist dadurch nicht mit im Versicherungsschutz enthalten. Die VhV hat den Begriff Unfall erheblich erweitert und dies mit aufgenommen. Desweiteren sind Bewusstseinsstörungen durch Alkohol oder Medikamente, das Einatmen von Gasen oder Dämpfen gilt als Unfall und die VhV zahlt auch, wenn der Unfall bei der Rettung von Menschen, Sachen und Tieren eintritt als auch bei Übermüdung.
Neues Produkt der VhV in der Unfallversicherung
Die VhV ist im April vorigen Jahres mit einem neuen Unfallprodukt auf den Markt gekommen, dass erstmals auf die Anrechnung einer Mitwirkung verzichtet. Ein mutiger Schritt und ein erfolgreicher, wie sich herausstellte. Dies stellt in der Praxis eine Aufwertung der Leistungen für den Versicherten.
Die Unfallversicherung der VhV bietet für jegliche Lebenssituationen qualitativ hochwertige Leistungen, so z.B. eine besondere Progressionsstaffel oder die deutlich verbesserte Gliedertaxe – beides sind deutliche Mehrwerte für Unfallgeschädigte, Bergungskosten sind bis 30.000 Euro im Versicherungsschutz enthalten, im Baustein EXKLUSIV sogar etwa 1 Mio Euro und vieles mehr. Aus diesem Grund wurde die Unfallversicherung der VhV von Öko-Test bewertet.