Union hat sich mit Haushaltsabgabe durchgesetzt
Zeitgemäß, familienfreundlich und unbürokratisch
Anlässlich der gestrigen Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder für eine Reform der Rundfunkgebühr erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Die Vorzüge einer geräteunabhängigen Haushaltsabgabe liegen auf der Hand. Erstens ist sie angesichts der zunehmenden Kompatibilität der Empfangsgeräte zeitgemäß. Zweitens ist sie familienfreundlich, da auch ein Haushalt mit mehreren Mitgliedern nur einmal die Abgabe leisten muss. Drittens ist sie unbürokratisch, weil jeder Haushalt sie zu leisten hat und es keine Unterschiede in der Gebührenhöhe nach Art des bereitgestellten Empfangsgerätes mehr gibt. Hausbesuche von GEZ-Mitarbeitern wird es nicht mehr geben, und auch keine Gebührenanhebung! Viertens muss die „ehrliche“ Mehrheit nicht mehr die Gebührenlast für die „Schwarzseher“ mittragen.
Die Rundfunkkommission der Länder hat eine kluge Entscheidung für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getroffen. Wir begrüßen den Beschluss der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühren ab 2013 im Wege einer Haushaltsabgabe zu erheben. Erstmals ist es gelungen, den unseligen Automatismus stetig steigender Rundfunkgebühren zu durchbrechen. Die neue Haushaltsabgabe wird dieselbe Höhe von 17,98 Euro haben wie die bisherige GEZ-Gebühr.
Die Union hat seit Jahren für eine Umstellung von der Geräte- auf die Haushaltsabgabe geworben, die jeder Haushalt einmal zahlt ? unabhängig davon, wie viele Personen darin leben und wie viele Geräte zum Empfang bereitgehalten werden. Deshalb ist es erfreulich, dass inzwischen auch die politischen Wettbewerber deren Vorzüge erkannt haben: einfacher und gerechter!
Aufgrund dieser Vorteile wird die Akzeptanz der Rundfunkgebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio, die in den letzten Jahren gelitten hat, in der Bevölkerung zunehmen. Die Haushaltsabgabe garantiert weiterhin die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne des Rundfunks. Allerdings stehen die Öffentlich-Rechtlichen nun auch in der Pflicht, ihren Teil dazu beizutragen, ihre Gebührenmilliarden inhaltlich zu legitimieren. Erstens müssen sie ? wie der Staat und die Wirtschaft auch ? Sparanstrengungen unternehmen, damit es auch in weiterer Zukunft zu keiner Gebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger kommt. Zweitens muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Gebührenfinanzierung rechtfertigen, indem er seinem Informations-, Kultur- und Bildungsauftrag nachkommt und mehr qualitativ hochwertige, innovative und ausgewogene Sendungen produziert. Dazu gehören auch gut gemachte Unterhaltungsformate.
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