Union und FDP setzten kommunale Daseinsvorsorge im OePNV aufs Spiel
Zum heutigen Inkrafttreten des europaeischen Rechtsrahmens fuer den OePNV erklaert der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Soeren Bartol:
Der neue EU-Rechtsrahmen fuer den oeffentlichen Personenverkehr tritt heute in Kraft. Bisher hat es aber keine Anpassung des deutschen Rechts an die Regelungen der EU-Verordnung gegeben.
Leider hat die Union in der vergangenen Legislaturperiode eine rechtzeitige Novelle des Personenbefoerderungsgesetzes verhindert. Ohne Anpassung des deutschen Rechts droht aber zunehmende Rechtsunsicherheit bei der Vergabe von Nahverkehrsleistungen.
Die nun von Bundesverkehrsminister Ramsauer angekuendigte Novellierung des Personenbefoerderungsgesetzes kommt zu spaet und geht in die falsche Richtung. Wird – wie im Koalitionsvertrag angekuendigt – der Vorrang kommerzieller Unternehmen beim Nahverkehr Gesetz, droht Rosinenpickerei privater Unternehmen bei einzelnen lukrativen Linien.
Oeffentliche Verkehrsunternehmen werden zum Ausfallbuergen bei weniger eintraeglichen Strecken.
Wolfgang Tiefensee hat 2007 in Bruessel erreicht, dass unsere in Europa einzigartige kleinteilige Struktur ueberwiegend kommunaler OePNV-Unternehmen ergaenzt durch kleine und mittelstaendische private Unternehmen erhalten bleiben kann.
Union und FDP setzen dies aufs Spiel.
Oeffentlicher Nahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, fuer die die Kommunen verantwortlich sind. Sie brauchen deshalb auch politische Gestaltungsspielraeume. Union und FDP wollen diese mit dem Vorrang kommerzieller Verkehre beschneiden. Das sind schlechte Nachrichten fuer Kommunen und Nahverkehrsunternehmen – und fuer die Menschen, die auf eine bezahlbare Nahverkehrsversorgung auch in der Flaeche angewiesen sind.
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