Unklarheiten bei Ausnahmegenehmigung für Euro 4 Fahrzeuge

(pressebox) Trier, 21.01.2011 – Die Situation um die Ausnahmegenehmigungen für Euro 4 Fahrzeuge wird immer konfuser und undurchsichtiger. Um etwas Licht in die aktuelle Lage zu bringen, hat der WFEB in Zusammenarbeit mit der AUCOTRAS GmbH eine Darstellung der aktuellen Gegebenheiten erarbeitet.

Fazit dieser Ausarbeitung ist, dass es keine einheitliche Linie der Verfahren zur Ausstellung der Ausnahmegenehmigungen zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Oft sind sogar noch innerhalb der Länder erhebliche Unterschiede auszumachen.

Wie bereits in unserer Mitteilung vom 24.11.2010 mitgeteilt, bekommen die Hersteller beim KBA eine Pauschalausnahmegenehmigung für ihre Lagerfahrzeuge, die nicht an eine gleichzeitige Zulassung gebunden ist. Für die Händler hat sich die nach damaligem Rechtsstand geschilderte Situation jedoch gewandelt, da die Verwaltung ihre Handhabe geändert hat.

Wie in unserer Mitteilung beschrieben, wurden zu Beginn des Jahres 2011 Ausnahmegenehmigungen als vorbereitender Verwaltungsakt zur Zulassung des Fahrzeugs für Händler ausgegeben. Diese Praxis wurde nach kurzer Dauer jedoch eingestellt. Kurzzeitig gab es für Händler gar keine Ausnahmegenehmigungen mehr und aktuell gehen die Bundesländer und die einzelnen Regierungsbezirke sehr unterschiedlich mit dem Thema um.

Der WFEB steht in Kontakt mit den zuständigen Behörden und versucht die Ungleichbehandlungen zu beseitigen und faire Rahmenbedingungen für den Kfz-Handel in Europa zu schaffen.

Um nähere Informationen aus der Praxis zu bekommen hat die AUCOTRAS GmbH, ein Dienstleister im Kfz-Zulassungswesen, unter folgendem Link ein Formular auf ihre Homepage gestellt, in dem betroffene Händler Angaben zu ihrer Situation und zu ihren konkret betroffenen Fahrzeugen machen können: http://www.aucotras.de/pdfs/Ausnahmegenehmigung_Euro.doc.

Die AUCOTRAS GmbH prüft jeden Einzelfall kostenlos. Für einige Modelle wird sie in der Lage sein, Ausnahmegenehmigungen zu beschaffen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die AUCOTRAS anhand dieses Formulars über Ihre betroffenen Fahrzeuge informieren.

Ebenfalls unter www.aucotras.de finden Sie die detaillierte Darstellung des aktuellen Sachstandes.