Bad König, 17.10.2017 – Es passiert schneller als man denkt: ein schwerer Unfall oder eine Krankheit, die den Patienten lange ans Bett fesselt. Besonders problematisch sind solche Notlagen, wenn sie einen Einzelunternehmer, einen Freiberufler oder den alleinigen geschäftsführenden Gesellschafter einer Firma betreffen. Denn dann ist auch das Unternehmen in Gefahr. In einem solchen Fall hilft die Unternehmervollmacht, die auch den Firmenkundenberatern von Banken und Sparkassen einen guten Anlass für ein Beratungsgespräch liefert.
„Viele Geschäftsinhaber denken, dass sie im Notfall automatisch von ihrem Ehegatten vertreten werden“, erklärt Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB). „Das ist aber nicht der Fall. Wurde keine Vollmacht erteilt, muss durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden – das dauert und kann dazu führen, dass ein völlig Fremder plötzlich im Unternehmen das Sagen hat.“ Gerade für Handwerker, Ärzte, Apotheker, Unternehmensberater, Taxisfahrer, kurzum für Einzelunternehmer und Freiberufler besteht daher Handlungsbedarf. Sie müssen sich rechtzeitig um eine Unternehmervollmacht kümmern, diese erstellen und sicher verwahren.
Banken und Sparkassen können dieses Thema dafür nutzen, mit ihren Bestandskunden ins Gespräch zu kommen und durch den zusätzlichen Service auch Neukunden auf sich aufmerksam zu machen. Die Institute fungieren dabei nicht alleine als Vertraute und Berater ihrer Firmenkunden, sondern lernen im Rahmen der Beratung ihre Kunden noch besser kennen und können Ansätze für den Abschluss zusätzlicher Vorsorgeprodukte erkennen. Daneben empfehlen sie sich als Partner des Bevollmächtigten und bleiben so auch im Notfall die Hausbank ihrer Firmenkunden.
Mit einer Unternehmervollmacht kann der Inhaber einzelnen Personen sowohl weitere Entscheidungsspielräume einräumen, als auch konkrete Anweisungen erteilen. Die Vollmacht kann zudem so ausgestaltet sein, dass die bevollmächtige Person bei wichtigen Entscheidungen wie der Einstellung leitender Mitarbeiter oder dem Abschluss wesentlicher Verträge, einen Berater konsultieren muss. Außerdem ist es möglich, die Entscheidungskompetenzen auf verschiedene Personen aufzuteilen, die Experten in diesem Bereich sind.