Unterschied zwischen Neu- und Kaufwertentschädigung – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Michael R. aus Reutlingen:
Ich kaufe mir demnächst ein neues Auto und überlege, meine Kfz-Versicherung zu wechseln. In diesem Zusammenhang habe ich häufig von Neu- und Kaufwertentschädigung gehört. Was ist der Unterschied?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Neufahrzeuge verlieren in den ersten zwei Jahren schnell an Wert. Abhängig vom Fahrzeugmodell kann dieser Wertverfall bei 30 bis 40 Prozent liegen. Kommt es kurz nach dem Kauf oder der Erstzulassung, beispielsweise durch einen Unfall, zu einem Totalschaden oder wird das Auto gestohlen, ersetzen einige Versicherer dem Besitzer nur den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert, den Fahrer aufbringen müssten, um sich einen gleichwertigen Ersatz für das beschädigte oder gestohlene Auto zu beschaffen. Falls sich der Geschädigte dann wieder einen Neuwagen kaufen möchte, muss er für die Differenz zwischen Neupreis und Wiederbeschaffungswert selbst aufkommen. In einer guten Teil- oder Vollkaskoversicherung ist jedoch eine Neuwertentschädigung inbegriffen. Je nach Police oder gewählten Zusatzbausteinen übernimmt dann der Versicherer in den ersten sechs bis maximal 24 Monaten nach Erstzulassung den Neupreis im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls. Wer einen jungen Gebrauchtwagen besitzt, für den kann sich eine Vollkaskoversicherung lohnen, die eine Kaufwertentschädigung beinhaltet. Das heißt, dass Autobesitzer – je nach Versicherer – innerhalb der ersten sechs bis 24 Monate nach Vertragsbeginn bei Diebstahl oder Totalschaden den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.
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