Urteil mit Signalwirkung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch in der Leiharbeit
Der stellvertretende Parteivorsitzende Klaus Ernst begrüßt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, das in zweiter Instanz die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften im Zeitarbeitssektor (CGZP) für tarifunfähig erklärt hat. Er fordert schnelle Konsequenzen aus dem Urteil und die gesetzliche Festschreibung des Equal-Pay-Standards für die Leiharbeit. Ernst erklärt:
Das Urteil ist richtig und hilft zehntausenden Menschen, die jeden Euro dringend brauchen. Die Tarifverträge der christlichen Verbände für den Leiharbeitssektor gelten im Ergebnis nicht mehr. Gewerkschaften, Unternehmen und Politik müssen jetzt schnell handeln. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssen die betroffenen Arbeitnehmer dabei unterstützt werden, die ausstehenden Löhne einzuklagen. Die Unternehmen, die bislang eine Tarifpartnerschaft mit der CGZP oder einem ihrer Verbände haben, müssen sich jetzt schnell fragen, ob Verträge mit derart unseriösen Partnern Rechtssicherheit geben können. Auch die Bundesregierung ist jetzt gefragt. Das geltende Gesetz leistet Gefälligkeitstarifverträgen mit gekauften Scheingewerkschaften Vorschub.
Die Hintertürchen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müssen fallen. In der Leiharbeit muss der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ohne Wenn und Aber gelten. Die gerechte Behandlung von Leiharbeitern muss endlich normal werden. Das gestrige Urteil ist ein Meilenstein auf diesem Weg.