Uwe Beckmeyer / Ulrike Gottschalck: Luftverkehrssteuer ist verfassungswidrig

Zur heutigen Anhoerung des Haushaltsausschusses zur
Luftverkehrssteuer (LuftVSt) erklaeren der verkehrspolitische
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und die
zustaendige Berichterstatterin Ulrike Gottschalck:

Nachdem die geplante LuftVSt laut Gutachten des Berliner Staats-
und Umweltrechtlers Michael Kloepfer nicht mit dem
Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist und gegen
europaeisches Recht verstoesst, verdeutlichte heute Professor
Eilers von der Universitaet Koeln, dass die LuftVSt auch nicht
mit den Vorgaben der Finanzverfassung konform ist. Eilers
betonte, dass fuer Luftverkehr keine Gesetzgebungskompetenz des
Bundes besteht.

Zudem stellte Steuerrechtler Eilers eindeutig klar, dass der
Gesetzentwurf den Bundesrat passieren muss. Diese Auffassung
teilt die SPD-Bundestagsfraktion ausdruecklich, weil die
fiskalischen Mehreinnahmen allein dem Bund zufallen, waehrend
die Laendern und Kommunen von betraechtlichen
Steuermindereinnahmen betroffen sind. Damit werde die LuftVSt
definitiv zu einem Minusgeschaeft der betroffenen Regionen.

Die handwerklichen Fehler der schwarz-gelben Koalition bei
diesem Gesetzentwurf sind mehr als offensichtlich. Nachdem
bereits eine Folgenabschaetzung im Hinblick auf Wettbewerb und
Arbeitsplaetze versaeumt wurde und eine oekologische
Lenkungswirkung nicht stattfinde, komme nun auch noch die
Verfassungswidrigkeit hinzu. Einer EU-weiten oekologischen
Luftverkehrsabgabe sehen die Sozialdemokraten aus
Klimaschutzgruenden als geboten an, der nationale und
verfassungswidrige Alleingang sei jedoch nicht akzeptabel, weil
Verbraucher, Laender und Kommunen die Zeche zahlen muessen.

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