(lifepr) Düsseldorf, 08.02.2011 – Böse Zungen behaupten, der Valentinstag sei eine Erfindung des Blumen- und Pralinenhandels. Trotzdem wird der 14. Februar in vielen Ländern als der Tag der Liebenden begangen. Wie viele Heiratsanträge die Verliebten in Deutschland sich an diesem Tag machen werden erfasst keine Statistik. Allerdings ist die Zahl der Eheschliessungen in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen; und somit auch die Zahl der Paare, die den schönsten Tag im Leben im Ausland begehen. Doch vor das Ja-Wort hat Vater Staat das bürokratische System gestellt. Hier haben die ARAG Experten einen Leitfaden über die wichtigsten Dokumente für eine „deutsche“ Hochzeit im Ausland erstellt.
Vor dem Strandglück liegt der Dokumentendschungel
Wer im Ausland heiraten möchte, sollte von langer Hand planen, denn die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Land in dem die Ehe geschlossen werden soll. Bei Wartezeiten von bis zu einigen Wochen für bestimmte Dokumente bleibt für Spontanität also keine Zeit. Da es in jedem Land unterschiedliche Richtlinien gibt, gilt es zunächst einmal, alle obligatorischen Unterlagen zusammen zu suchen. Diese sind Personalausweis und Reisepass, internationale Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und bei vorheriger Ehe Dokumente über Eheauflösung oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners. Teilweise wird auch ein Nachweis über den ausgeübten oder erlernten Beruf gefordert. Unter 16jährige, die im Ausland einen volljährigen Partner heiraten möchten, benötigen vorab eine vom deutschen Familiengericht erteilte „Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit“. Ohne diese Befreiung würde eine im Ausland ggf. mögliche Eheschließung eines Minderjährigen nach der Rückkehr in Deutschland nicht anerkannt. Zudem sollte man sich noch mit dem Standesamt im auserwählten Heirats-Paradies in Verbindung setzen, um Themen wie Visum, Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten abzuklären. Hierbei hilft auch das deutsche Konsulat oder die Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes in Deutschland.
Varietätenreich im Zeitalter der Globalisierung
Je nach Land werden unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentenauswahl des zu verheiratenden Paares gestellt. Während man in Italien das Prozedere „lockerer“ sieht und verhältnismäßig wenig Dokumente für die Antragsstellung benötigt werden, z.B. die beglaubigte Kopie des Reisepasses/ Personalausweises, eine Aufenthaltsbescheiniguing des Einwohner-meldeamtes und die Abstammungsurkunde, wird in Malta unter anderem eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung, auf den Kanalinseln ein Antrag für die Heiratslizenz und in Dänemark eine Eheerklärung verlangt. Sind die Unterlagen unvollständig, kann es schon vorehelich zu Schwierigkeiten kommen. Damit es nicht kracht im Heiratshimmel – einfach frühzeitg Erkundigungen einholen! Wem der organisatorische Aufwand eindeutig zu hoch ist, der kann eine Hochzeitsagentur beauftragen. Diese kümmert sich um alle Dokumente, Erklärungen und Details und hat einen geschulteren Blick auf das Unterlagenchaos.
Hüben und drüben
Ist die Traumhochzeit trotz Sprachbarrieren, bürokratischen Hindernissen und Ämtermarathon gelungen, muss sich das glückliche Paar zurück in der Heimat noch um einige Formalien kümmern. Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe gibt es in Deutschland kein bestimmtes Anerkennungsverfahren. Die Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die im Ausland, d. h. am Eheschließungsort geltenden Formvorschriften eingehalten wurden und nach deutschem Recht kein Eheverbot (z.B. bei einer Verwandtschaftsehe) bzw. Ehehindernis (z.B. bei Minderjährigen) besteht. Die Ehe muss also nicht in ein Eheregister eingetragen werden, um auch in Deutschlschland gültig zu sein. Auch ohne Eintrag würde bei einer weiteren Heirat daher Bigamie vorliegen, welche nach § 1306 BGB in Deutschland verboten ist. Es empfiehlt sich dennoch, sich auch im heimischen Eheregister eintragen zu lassen. So können jederzeit benötigte Dokumente zur Hochzeit ausgestellt werden, die bspw. als Nachweis für den Wechsel der Lohnsteuerklasse notwendig sind. Ausländische Heiratsurkunden werden in Deutschland häufig nur anerkannt, wenn durch ein besonderes Verfahren ihre Echtheit oder die Beweiskraft ermittellt wurden. Wer sich vom Aufwand einer „ausländischen“ Hochzeit nicht abschrecken lässt, dem raten die ARAG Experten zu genügend Zeit- und Nervenreserven.