(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zu den heutigen Beratungen der Justizminister der Länder auf ihrer Herbstkonferenz zu einer Erhöhung der Haftentschädigung für zu Unrecht erlittene Haft erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:
Die FDP begrüßt, dass die Anhebung der Haftentschädigung für zu Unrecht erlittene Haft endlich auf der Tagesordnung der Justizminister der Länder steht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung bereits aufgefordert, mit den Ländern eine schnelle Verständigung über eine Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu suchen. Die gegenwärtige Höhe der Entschädigung für Justiz-Opfer in Höhe von 11 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung ist für einen Rechtsstaat schlicht unerträglich. In einem Rechtsstaat darf es keinen Opferschutz nach Kassenlage geben. Erst recht nicht, wenn der Staat möglicher Täter ist.
Eine Inhaftierung hat regelmäßig einen Ansehensverlust und weitere berufliche Nachteile zur Folge. Wenn staatliches Handeln Unschuldige aus ihrer Lebensbahn katapultiert, müssen diese Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben. Der Wert der Freiheit ist nicht aus der Portokasse zu begleichen. Die FDP fordert eine Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, die tatsächlich geeignet ist, das im konkreten Einzelfall erlittene Unrecht angemessen auszugleichen.
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Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion „Angemessene Haftentschädigung für Justizopfer sicherstellen“ (BT-Drs. 16/10614) ist unter www.fdp-fraktion.de abrufbar.
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