VAN ESSEN: Kein Bedarf für Sonderstrafen

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zu den Überlegungen, ein Fahrverbot auch bei allgemeiner Kriminalität – losgelöst von Straßenverkehrsdelikten – als Strafe einzuführen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:

Die gegenwärtige Praxis ist richtig, dass wer unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzt oder bei Rot über die Kreuzung rast, mit einem längeren Fahrverbot rechnen muss. Für allgemeine Sonderstrafen für Inhaber einer Fahrerlaubnis besteht hingegen kein Bedarf. Es gibt ja auch keine Sonderstrafen für Besitzer von Jagd- oder Angelscheinen.

Ein Fahrverbot kann nur ausgewählte Straftäter treffen. Zweifel, ob ein solches als allgemeine Strafe mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung in unserem Grundgesetz vereinbar wäre, sind sehr ernst zu nehmen.

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Dieses Herumschrauben am Sanktionenkatalog soll doch nur kaschieren, dass wir im Strafrecht im Wesentlichen kein Gesetzgebungsproblem haben, sondern in vielen Ländern ein Vollzugsproblem besteht.

Die effektivste Strafe ist immer noch die, die der Tat direkt auf dem Fuße folgt.

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