Das Sorgerecht umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung eines Kindes in der Regel durch seine leiblichen Eltern. Wenn verheiratete Paare ein Kind bekommen, so erhalten sie beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht, das meistens auch noch nach einer Scheidung erhalten bleibt, es sei denn sie entscheiden sich einvernehmlich für eine Übertragung auf nur einen von ihnen, oder das Gericht entscheidet sich zum Schutz des Kindes dafür. Bei unehelichen Paaren war die Regelung bisher so, dass die Mutter bei Geburt des Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht hatte und der Vater nur die Pflicht zur Unterhaltszahlung und zum Umgang mit dem Kind hatte. Eine Chance auf eine Beteiligung am Sorgerecht hatte er nur, wenn er einvernehmlich zusammen der Mutter einen Antrag darauf gestellt hat. War die Mutter allerdings dagegen so hatte er keine Mittel die elterliche Sorge zu erhalten. Diese Vorgehensweise ist besonders in der jüngeren Vergangenheit immer mehr in die Kritik geraten. Von einer Diskriminierung der Männer ist die Rede und von einer Bevorzugung der Mütter, die nicht immer nach dem Kindeswohl handeln, sondern oft auch egoistisch. Aus diesem Grund wurde das Gesetz im Herbst diesen Jahres geändert.
Ein Vater kann nun das gemeinsame Sorgerecht ohne Einverständnis der Mutter bei Gericht beantragen und sollten keine triftigen Gründe vorliegen, so muss es ihm auch erteilt werden, ohne dass der Wille der Mutter maßgebend dafür ist, denn das ist nur noch das Wohl des Kindes. Früher war es dem Vater nur Möglich das Sorgerecht zu bekommen, wenn er entweder den bereits erwähnten Antrag gestellt hat, oder wenn er die Mutter geheiratet hat. Ansonsten hatte er ohne Einwilligung der Mutter nur eine Chance darauf, wenn ihr das Sorgerecht entzogen wurde, oder wenn sie verstarb. Aber auch dann konnte es sein, dass die elterliche Sorge an einen anderen Verwandten übertragen wurde, der sie ebenfalls beantragt hatte. Väter von unehelichen Kindern hatten also bis vor kurzem kaum Rechte in Deutschland, doch der Fehler ist erkannt und berichtigt worden. Zwar ist der Weg über ein Gericht immer noch unvermeidbar, aber er ist nicht mehr aussichtlos.